aufgabenbezogene anwendungsbereite Rechtskenntnisse u. a. Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen, Schulgesundheitspflegeverordnung, Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen etc. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen. Ärztinnen/Ärzte im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst (w, m, d) * Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Pädagogen zu gesundheitlichen Fragestellungen * Kooperation mit Fördereinrichtungen und Behörden sowie niedergelassenen Ärzten * gültige deutsche Approbation als Arzt, bevorzugt zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder zum Facharzt für das öffentlichen Gesundheitswesen * Eignung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, zielgruppengerechte Ansprache sowie Einfühlungsvermögen
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