Das Aufgabengebiet umfasst hierbei insbesondere die Planungs- und Projektbegleitung bei Vorhaben des Bedarfsplans, des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sowie von Sonderprogrammen, die Prüfung von Anträgen und dazugehörigen Antragsunterlagen über den Bau oder die Änderung von Eisenbahninfrastrukturen, die Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung sowie von Qualitätskennzahlen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung. * Begleitung von Projekten des Bedarfsplans Schiene im Rahmen der Bedarfsplan-Umsetzungsvereinbarung (BUV), des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und bei Sonderprogrammen
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