Anforderungen:ØAbgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Beruf (z.B. Schlosser, Metallbauer, Maschinen- und Anlagenbauer). ØZuverlässigkeitsüberprüfung nach Atomschutzgesetz §12 b von VorteilAnforderungen an den Bewerber: Grundkenntnisse: Brennschneiden, Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Strahlenschutzrecht, Betonbohren, Betonsägen, Abbruch- und Abräumarbeiten, Rückbau, Strahlenschutz, Entkernungsarbeiten - ØWeitere Sozialleistungen wie z.B. Urlaubs und Weihnachtsgeld
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