Sie gelten als Fachkraft, wenn Sie folgender Berufsgruppe (jeweils m/w/d) angehören: staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger, Ergotherapeut, staatlich anerkannter Heilpädagoge, Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger, staatlich anerkannter Erzieher, Physiotherapeut, abgeschlossenes Studium im Bereich Sozial-, Sonder-, Förder- oder Heilpädagogik
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