beraten Maßnahmenträger:innen sowie Nutzer:innen und erstellen fachtechnische Stellungnahmen im öffentlichen Baurecht, auch unter Berücksichtigung des Bestandschutzes und des Denkmalschutzes und * Kenntnisse der technischen Grundlagen und Bauvorschriften des Arbeitsgebietes, wie z.B. BauGB, HBauO, Sonderbauvorschriften, Baunebenrecht, Arbeitsstättenrecht, DIN Normen, technische Baubestimmungen, Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes - Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau, Bundesbauabteilung Die Bundesbauabteilung (BBA) ist mit rund 200 Mitarbeiter:innen verantwortlich für die Erledigung sämtlicher Hochbauangelegenheiten des Bundes in der Freien und Hansestadt Hamburg. Hierzu gehören insbesondere die Planung und Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie die Bauunterhaltung.
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