Fachliche Führung und Anleitung der und fachliche Unterstützung der für konstruktiven Ingenieurbau in Fragen der Bauwerksprüfung * Abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder durch berufliche Erfahrung, gleichwertige, erworbene Eignung. * Berufserfahrung im konstruktiven Ingenieurbau, insbesondere im Brückenbau * Vertiefte Fachkenntnisse im Planungs- sowie Verwaltungsrecht sowie der einschlägigen technischen Normen und Regelwerke des Straßen- und Ingenieurbaus, u. a. TL/TP-ING, RI-EBW-PRÜF, OSA, ASB-ING, DIN 1076, RSA, UVV, ArbSchG
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