Nach Möglichkeit eisenbahnspezifische Zusatzausbildung im Rahmen des Studiums oder Erfahrung in Bahnbau, Bauunterhaltung und/oder Bahnbetrieb Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst hier die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern sowie Schwaben und erstreckt sich auf öffentliche, nicht bundeseigene Eisenbahnstrecken zur Personen- und Güterbeförderung, darunter auch Sonderbahnen, wie die Zahnradbahnen auf die Zugspitze und den Wendelstein, sowie Gleisanschlüsse von rund 240 Unternehmen, beispielsweise Ölraffinerien und Automobilhersteller. Als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für Eisenbahnen, die nicht bundeseigenen Unternehmen gehören, genehmigt die Regierung von Oberbayern den Betrieb und den Bau von Gleisen, Gebäuden sowie sonstigen eisenbahntechnischen Einrichtungen und überwacht diese Anlagen. * Technische Begutachtung von Bahnbetriebsanlagen in Südbayern vor Ort ...
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