Erstellung von arten- und naturschutzrechtlichen Genehmigungsunterlagen (Kartierberichte, UVP-Berichte, Verträglichkeitsprüfungen nach der FFH-Richtlinie, Artenschutzfachbeiträge und andere umweltfachliche Expertisen) * Faunistische und floristische Kartierungen nach Methodenstandards, Erfassung von Brut- und Rastvögeln, Amphibien, Reptilien und weiteren Artengruppen * Sie besitzen min. 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Umwelt-/ Landschaftsplanung und verfügen über Grundkenntnisse in Genehmigungsverfahren, Naturschutz- und Artenschutzrecht und Umweltschutzgesetzen (BNatSchG, UVPG, BauGB, FFH/RL)
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