ein stabiles und sicheres Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst bieten, * den TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) anwenden, danach richten sich auch Eingruppierung, Urlaubsansprüche, Zeitzuschläge und vieles mehr, Die Arbeitskammer des Saarlandes ist die öffentlich-rechtliche Interessenvertretung der saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. * keine Teildienste haben, * attraktive Dienstvereinbarungen beispielsweise zum Thema Arbeitszeit, Job-Ticket etc. haben, Wir haben zum Thema Arbeitszeit eine Dienstvereinbarung mit unserem abgeschlossen, die beispielsweise auch regelt, dass die geleistete Arbeitszeit an einem Samstag und/oder einem Sonntag abweichend von § 7 Abs. 8 Buchst.
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