Als Lehrer*in bist du in Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Förderzentren oder in berufsbildenden Schulen in der Lehre tätig. Neben dem Unterrichten von Schüler*innen gehört zu deinen Aufgaben als Lehrer*in außerdem die Unterrichtvor- und Nachbereitung, Organisationstätigkeiten sowie die pädagogische Auseinandersetzung mit Konfliktsituationen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Lehrer*innen verbeamtet werden.
Wie viel verdienst du als Lehrer*in?
Der Median für das Gehalt von Lehrer*innen liegt bei etwa 3.580 Euro brutto im Monat. Das entspräche einem Stundenlohn von ungefähr 20,65 Euro bei einer 40-Stunden-Woche und liegt damit deutlich über dem aktuellen Mindestlohn. Grundsätzlich können Lehrer*innen verbeamtet oder in einem Angestelltenverhältnis tätig sein. Die Vergütung von Beamt*innen wird von den einzelnen Bundesländern geregelt. Das bedeutet, dass verbeamtete Lehrer*innen nach dem Dienstrecht und den entsprechenden Besoldungstabellen des Landes vergütet werden. Statt von einem Gehalt wird deshalb von einer Besoldung gesprochen und die Lehrer*innen werden rein rechtlich nicht für die Arbeit vergütet, sondern für die Wahrnehmung eines Amtes. Beamt*innen erhalten dementsprechend eine Art Unterhaltszahlung, die eine amtsangemessene Lebenshaltung ermöglichen soll. Zusammengesetzt wird die Besoldung aus dem Grundgehalt, ggf. dem Familienzuschlag und weiteren Zulagen.
Als Lehrkraft, sowohl im Angestelltenverhältnis als auch als Beamt*in, kannst du in Teilzeit arbeiten. Dabei werden das Grundgehalt, die Zulagen sowie Zuschläge nach § 6 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz bei verbeamteten Lehrer*innen im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt. Auch bei angestellten Lehrer*innen wird das Gehalt prozentual gekürzt. In beiden Fällen bleiben jedoch der Status und die Berufsjahre erhalten und werden bei Beamt*innen für die Höhergruppierung innerhalb der Besoldungstabelle ebenfalls berücksichtigt.
Angestellte Lehrkräfte werden oftmals nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) vergütet, eine Ausnahme bietet Hessen. Es gibt allerdings auch Lehrer*innen, für die weder ein Tarifvertrag noch die Besoldungstabelle gilt, häufig handelt es sich dabei um Quereinsteiger*innen, Springer, Aushilfslehrer*innen oder Privatlehrer*innen. Die Vergütung von Lehrer*innen ist zwar Ländersache, jedoch versuchen Gewerkschaften wie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) seit geraumer Zeit, dieses anzugleichen.
Wie hoch sind Ausbildungsgehalt und Einstiegsgehalt von Lehrer*innen?
Der Werdegang für Lehrer*innen unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland, da es beispielsweise unterschiedliche Schultypen gibt. Grundsätzlich wird für die Ausübung der Tätigkeit die allgemeine Hochschulreife oder eine gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung vorausgesetzt. Die Lehrerbildung im Anschluss umfasst mehrere Ausbildungsphasen: das Studium, den Vorbereitungsdienst sowie berufsbegleitende Fort- und Weiterbildungen. Um als Lehrer*in tätig zu werden, wird ein Lehramtsstudium in zwei Fächern vorausgesetzt, die später unterrichtet werden sollen. Das Lehramtsstudium besteht aus einem Bachelor- und einem Masterstudiengang und wird mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Das abgeschlossene Studium ist die Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst in der Schule, auch Referendariat genannt. Je nach Bundesland dauert dies etwa 12 - 24 Monate und wird mit dem zweiten Staatsexamen beendet.
Bereits im Referendariat besteht für angehende Lehrkräfte die Möglichkeit, den Beamtenstatus zu erhalten. Dabei handelt es sich jedoch um eine Lehrer-Verbeamtung auf Widerruf (BaW), da du zunächst Beamtenanwärter*in bist. Während der Ausbildung als Lehrer*in erhältst du sogenannte Anwärterbezüge, die sich aus dem Anwärtergrundbetrag, dem Familienzuschlag und vermögenswirksamen Leistungen zusammensetzen. Wie hoch deine Vergütung im Referendariat als Beamtenanwärter*in ist, hängt von der Besoldungsgruppe ab, für die du ausgebildet wirst, die wiederum von der Schulform abhängt. Die Vergütung im Referendariat an Grundschulen sowie zum Teil in den Sekundarstufen (Haupt- und Realschule) richtet sich nach der Besoldungsgruppe A12, an Gymnasien in der Regel A13. Auch hier kommt es zu Unterschieden zwischen den Bundesländern. Die Anwärtergrundbeträge liegen zwischen etwa 1.416 und 1.595 Euro brutto. Das Einstiegsgehalt für Lehrer*innen liegt bei etwa 3.309 Euro brutto im Mittel.
Für dich als Lehrer*in gibt es im Allgemeinen keine Regelbeförderung, also automatische Beförderungen je nach Berufserfahrung, aber dafür Beförderungsstellen innerhalb und außerhalb von Schulen. So können Lehrer*innen beispielsweise zusätzliche organisatorische Aufgaben übernehmen. An großen Schulen gibt es teilweise die Position der Abteilungsleitung für Lehrer*innen bis hin zum*zur Schulleiter*in. Außerhalb der Schule kannst du als Lehrer*in ebenfalls eine Karriere im Bildungsministerium oder der Schulaufsicht anstreben. Um sich für diese Positionen zu qualifizieren, bieten sich fachspezifische Fort- und Weiterbildungen an.
Welche Faktoren beeinflussen dein Gehalt als Lehrer*in?
Regionale Unterschiede beim Lehrkraft-Gehalt
Bildung ist in Deutschland Ländersache und somit auch die Vergütung von Lehrkräften. Seit dies als Bestandteil der Föderalismusreform I im Jahr 2006 beschlossen wurde, hat sich die Vergütung von Lehrkräften in den Bundesländern recht unterschiedlich entwickelt. So kommt es teilweise zu hohen Gehaltsunterschieden. Lange Zeit war es so, dass Lehrer*innen nur in dem Bundesland tätig sein durften, in dem sie ausgebildet wurden. Ein Wechsel ist mittlerweile etwas einfacher und bei Gehaltsunterschieden von bis zu 11 Prozent durchaus verlockend. In Baden-Württemberg erwartet dich als Lehrer*in das höchste Gehalt im deutschlandweiten Vergleich mit etwa 3.809 Euro im Mittel, dicht gefolgt von Hamburg mit etwa 3.766 Euro brutto. Auf dem letzten Platz liegt Thüringen mit etwa 3.393 Euro brutto.
Wie beeinflusst die Firmengröße dein Gehalt als Lehrer*in?
In der freien Wirtschaft sagt man: Je größer das Unternehmen, desto höher ist das Gehalt in der Regel. Das liegt unter anderem an der höheren Wahrscheinlichkeit einer Tarifbindung. Bei Lehrer*innen ist dieser Unterschied nicht im gleichen Maße sichtbar, da die Besoldung sowie die tarifliche Vergütung von der Mitarbeiterzahl nicht beeinflusst werden. Dennoch konnten wir eine solche Gehaltsentwicklung für Lehrer*innen feststellen, was unter anderem an den unterschiedlichen Schulformen liegen kann, sowie dem unterschiedlichen Einsatz von Aushilfslehrer*innen und Festangestellten. Da eine Schule mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden recht unwahrscheinlich ist, haben wir unsere Daten nach oben hin gedeckelt.
- 1 – 10 Beschäftigte: ca. 3.249 Euro
- 11 – 50 Beschäftigte: ca. 3.342 Euro
- 51 – 250Beschäftigte: ca. 3.477 Euro
- 251 – 500 Beschäftigte: ca. 3.580 Euro
- 501 – 1.000 Beschäftigte: ca. 3.615 Euro
- 1.001 – 5.000 Beschäftigte: ca. 3.675 Euro
Welchen Einfluss hat das Geschlecht auf die Bezahlung von Lehrer*innen?
Obwohl es aufgrund der Tarifbindung keine Gehaltsunterschiede zwischen Beamten und Beamtinnen geben dürfte, sind im Lehrergehalt ungerechtfertigte Verdienstunterschiede sichtbar, auch weil die Tarifbindung nicht für alle Lehrer*innen gilt. So bekommen Lehrer im Mittel eine Vergütung von etwa 4.667 Euro brutto, wohingegen die Vergütung von Lehrerinnen nur bei etwa 4.083 Euro liegt. Dabei handelt es sich um die bereinigte Entgeltlücke, für die es keine rationale Begründung gibt. Lass dich davon in einer Gehaltsverhandlung also nicht beeinflussen.
Welchen Einfluss hat deine Berufserfahrung auf deinen Lohn als Lehrer*in?
Generell ist es so, dass das Gehalt bei steigender Berufserfahrung ebenfalls ansteigt. Auch für Lehrer*innen ist dies der Fall. Bist du verbeamtet, dann steigst du innerhalb der Besoldungstabelle mit der Zeit auf. Die Besoldung richtet sich zum einen nach der Besoldungsgruppe (z.B. A5 – A16) und der Erfahrungsstufe, also deiner Berufserfahrung innerhalb der Gruppe. Für Lehrer*innen konnten wir folgende Werte ermitteln:
- 1 – 2 Jahre Berufserfahrung: ca. 3.355 Euro
- 3 – 5 Jahre Berufserfahrung: ca. 3.481 Euro
- 6 – 10 Jahre Berufserfahrung: ca. 3.728 Euro
- 11 – 25 Jahre Berufserfahrung: ca. 4.004 Euro
- über 25 Jahre Berufserfahrung: ca. 4.209 Euro