01. July 2025
Lesedauer: 11 Min.

Urlaubsplanung für Mitarbeiter*innen: Rechte & Pflichten für Arbeitgeber

Inhalt

  • Das Wichtigste in Kürze
  • Definition Urlaubsplanung
  • Faire Urlaubsplanung für Zufriedenheit
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Urlaubsplanung rechtssicher steuern
  • 5 praxisnahe Tipps
  • FAQ

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Sobald die ersten Urlaubsanträge auf dem Tisch liegen, beginnt für viele Arbeitgeber das Jonglieren: Wer darf wann weg? Wie bleiben Teams arbeitsfähig – und was passiert, wenn plötzlich alle gleichzeitig Urlaub beantragen wollen? Zwischen betrieblichen Anforderungen und individuellen Erholungswünschen entstehen Spannungen, die sich durch kluge Planung vermeiden lassen.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Urlaubszeiten rechtssicher, transparent und mitarbeiterfreundlich steuern. Praxisnahe Tipps helfen Ihnen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen betrieblichen Erfordernissen und dem Wohl Ihrer Beschäftigten herzustellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzliche Grundlagen: Das Bundesurlaubsgesetz regelt zentrale Aspekte wie den Mindesturlaubsanspruch, den anteiligen Urlaub für Teilzeitbeschäftigte und die Übertragbarkeit ins Folgejahr.
  • Rechte & Pflichten: Arbeitgeber dürfen Fristen für Urlaubsanträge festlegen, Urlaubssperren aussprechen oder Betriebsferien anordnen, vorausgesetzt, sie handeln nachvollziehbar und fair. Ein Rückruf aus dem bereits angetretenen Urlaub bleibt unzulässig.
  • Praktische Tipps: Ein offener Austausch im Team, frühzeitige Absprachen, eine klare Priorisierung von Aufgaben, abgestimmte Vertretungsregelungen mit strukturierten Übergaben sowie digitale Planungstools schaffen Transparenz und erleichtern die Urlaubsorganisation.

Definition: Was versteht man unter Urlaubsplanung?

Urlaubsplanung bezeichnet die systematische Abstimmung und Organisation von Urlaubstagen, um betriebliche Abläufe auch bei Abwesenheiten reibungslos zu gestalten. Ziel ist es, den gesetzlichen Urlaubsanspruch und die Wünsche der Mitarbeitenden mit den Anforderungen des Unternehmens in Einklang zu bringen – und dabei möglichst Überschneidungen oder Personalengpässe zu vermeiden.

Warum eine faire Urlaubsplanung zufriedene Mitarbeitende schafft

Besonders in beliebten Ferienzeiten zeigt sich, wie wichtig transparente Regeln und nachvollziehbare Entscheidungen sind: Erleben Mitarbeitende die Urlaubsverteilung als gerecht, fühlen sie sich ernst genommen und arbeiten motivierter. Wenn hingegen stets dieselben Personen bevorzugt werden, entsteht schnell Unmut, welche das Betriebsklima belastet, und die Zusammenarbeit erschwert. Planen Sie ausgewogen, sichern Sie nicht nur reibungslose Abläufe, sondern steigern auch Zufriedenheit und Loyalität in Ihrem Unternehmen.

Eine Gruppe von Frauen sitzen zusammen beim Mittagessen im Büro.

Lesetipp

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Gesetzliche Grundlagen bei der Urlaubsplanung

Eine faire Urlaubsplanung beginnt mit der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, genau hier greift das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Als Arbeitgeber sorgen Sie dafür, dass alle Mitarbeitenden ihren Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub wahrnehmen können. Dabei gelten wichtige Regeln:

  • Mindesturlaub: 24 Werktage (6-Tage-Woche) / 20 Urlaubstage (5-Tage-Woche).
  • Teilzeitbeschäftigte: Urlaub anteilig nach Arbeitstagen.
  • Mehr Urlaub: Möglich durch Arbeitsverträge, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, aber nie unter dem gesetzlichen Mindestanspruch.
  • Voller Urlaubsanspruch: Nach sechs Monaten ununterbrochener Betriebszugehörigkeit.
  • Zusammenhängender Urlaub: Mindestens 2 Wochen am Stück pro Jahr möglich.
  • Resturlaub ins Folgejahr: Nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen und mit Zustimmung des Arbeitgebers. Frist: 31. März des Folgejahres.
Zwei Frauen unterhalten sich an einem Tisch mit Unterlagen in der Hand

Lesetipp

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Urlaubsplanung rechtssicher steuern: Welche Handlungsspielräume gibt es?

Diese rechtlichen Fragestellungen kommen für Arbeitgeber in Zusammenhang mit der Urlaubsplanung häufig auf:

Darf der Arbeitgeber eine verbindliche Urlaubsplanung fordern?

Sie dürfen eine interne Frist vorgeben, bis zu der alle Mitarbeitenden ihre Urlaubswünsche für das Jahr einreichen. Sie fördern damit eine frühzeitige Planung und verschaffen sich mehr Übersicht für die Personal- und Projektsteuerung. Gleichzeitig sinkt das Risiko, dass zu viele Urlaube in einem bestimmten Zeitraum – etwa zum Jahresende – zusammenfallen.

Beispiel: Ein Einzelhandelsgeschäft bittet die Mitarbeitenden, ihre Urlaubsplanung bis zum 15. April abzugeben, damit in der umsatzstarken Sommerzeit genügend Personal eingeplant werden kann.

Darf der Arbeitgeber einen Urlaubsantrag ablehnen?

Laut § 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz müssen Sie die Urlaubswünsche Ihrer Mitarbeitenden grundsätzlich berücksichtigen. Lehnen Sie einen Urlaubsantrag ab, müssen Sie den Grund klar und nachvollziehbar benennen. Typische Beispiele:

Hohe Arbeitsbelastung

In Zeiten mit erhöhtem Personalbedarf dürfen Sie vorübergehend eine Urlaubssperre verhängen, beispielsweise bei saisonalen Stoßzeiten oder bei Großprojekten.

Beispiel: In einer Bäckerei steht in der Adventszeit das Weihnachtsgeschäft an. Damit ausreichend Personal für die erhöhte Nachfrage bereitsteht, darf der Arbeitgeber beantragten Urlaub in diesem Zeitraum ablehnen.

Überschneidung mit bereits genehmigtem Urlaub:

Sind für den gewünschten Zeitraum bereits andere Urlaube bewilligt und kann die Arbeit nicht ausreichend abgedeckt werden, ist eine Ablehnung gerechtfertigt.en befürworten eine generelle Gehaltstransparenz, also öffentlich einsehbare Gehälter, in Deutschland.

Beispiel: Zwei Mitarbeitende aus der IT-Abteilung beantragen gleichzeitig Urlaub im Juli. Da eine Urlaubsvertretung gesichert sein muss und ein Kollege den Urlaub zuerst eingereicht hat, muss der zweite Antrag verschoben werden.

Soziale Gesichtspunkte

Fallen mehrere Urlaubswünsche auf denselben Zeitraum, dürfen Sie soziale Kriterien einbeziehen, etwa zugunsten von Eltern schulpflichtiger Kinder. Ein gesetzlicher Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung besteht jedoch nicht. Sie treffen die Entscheidung im Rahmen einer fairen Abwägung.

Beispiel: Eine Mutter mit schulpflichtigem Kind beantragt Urlaub in den Sommerferien. Ein kinderloser Kollege beantragt denselben Zeitraum, muss jedoch zurückstehen. Im folgenden Jahr erhält er dafür von seinem Vorgesetzten eine bevorzugte Urlaubsgewährung.

Darf der Arbeitgeber Urlaub anordnen?

In bestimmten Fällen können Sie als Arbeitgeber den Urlaub auch anordnen, beispielsweise durch Betriebsferien. Diese legen Sie idealerweise in Zeiten geringerer Auslastung fest, um Abläufe zu optimieren und Kosten zu reduzieren. Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden frühzeitig, etwa mit einem Infobrief, damit sie rechtzeitig planen können.

Beispiel: Viele Unternehmen legen zwischen Weihnachten und Neujahr Betriebsurlaub fest, da in dieser Zeit die Nachfrage gering ist und viele Mitarbeitende ohnehin Urlaub nehmen.

Darf der Arbeitgeber bereits genehmigten Urlaub wieder streichen oder ändern?

In sehr seltenen und außergewöhnlichen Fällen können Sie bereits genehmigten Urlaub streichen, etwa bei unvorhergesehenen technischen Störungen, die zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Dabei müssen Sie sicherstellen, dass die Mitarbeitenden die ausgefallenen Urlaubstage später nachholen können. Ein allgemeiner Rückruf aus dem bereits angetretenen Urlaub ist grundsätzlich unzulässig.

Beispiel: In einem Hotel sorgt eine plötzliche Krankheitswelle kurz vor der Hochsaison dafür, dass wichtige Stellen unbesetzt bleiben. Der Arbeitgeber kann die Verschiebung des genehmigten Urlaubs verlangen, um den Betrieb zu sichern.

Welche Folgen hat es, wenn Beschäftigte Urlaub ohne Zustimmung antreten?

Tritt ein Mitarbeitender Urlaub an, ohne dass dieser genehmigt wurde, gilt das als Selbstbeurlaubung und stellt eine Pflichtverletzung dar. In der Regel folgt eine Abmahnung. Bei Wiederholung droht eine verhaltensbedingte Kündigung. Kommunizieren Sie daher klar, dass Urlaub immer beantragt und genehmigt werden muss, um Konflikte zu vermeiden.

Beispiel: Ein Beschäftigter verlängert seinen genehmigten Urlaub eigenmächtig um mehrere Tage, ohne Rücksprache. Das Unternehmen mahnt den Mitarbeitenden wegen Pflichtverletzung ab.

Eine Frau und ein Mann sitzen am Tisch. Die Frau arbeitet am Tablet und der Mann am Laptop.
Mit klarer Kommunikation, guter Vertretungsregelung und smarten Tools bleibt der Betriebsalltag auch in der Ferienzeit gut organisiert.

5 praxisnahe Tipps für eine faire Urlaubsplanung im Betrieb

Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, um sicherzustellen, dass Betriebsabläufe in der Ferienzeit reibungslos weiterlaufen?

Tipp 1: Urlaubsanspruch transparent kommunizieren

Erinnern Sie Ihre Mitarbeitenden regelmäßig an ihren aktuellen Urlaubsanspruch, beispielsweise über das Intranet, persönliche Gespräche oder automatische Erinnerungen im HR-System. Eine transparente Kommunikation schafft nicht nur Klarheit, sondern fördert auch das Vertrauen in Ihre Unternehmenskultur.

Etablieren Sie zudem eine offene Gesprächskultur, in der Urlaubsanfragen frühzeitig und ohne Hemmungen möglich sind. Wer spürt, dass Urlaub erwünscht ist und keine beruflichen Nachteile entstehen, plant vorausschauender.

Tipp 2: Vertretung regeln und Aufgaben sinnvoll priorisieren

Klären Sie vor dem Urlaub eindeutig, wer welche Aufgaben übernimmt. Eine klare Priorisierung vermeidet Überlastung und ermöglicht es, weniger dringende Tätigkeiten gezielt zu verschieben. Informieren Sie das Team, an wen es sich bei Rückfragen wenden kann. Für eine reibungslose Übergabe sollten sich die Kolleg*innen idealerweise in einem kurzen Übergabetermin mit einem Protokoll rechtzeitig abstimmen.

Wichtige Punkte für das Übergabeprotokoll:

  • Welche Aufgaben sind während der Abwesenheit zu berücksichtigen?
  • Welche laufenden Fristen sind einzuhalten?
  • Welche Termine oder Kundengespräche stehen an?
  • Wo finden sich wichtige Unterlagen und Zugänge (z. Tools, Ordner, Passwörter)?
  • Wer ist bei Rückfragen intern oder extern ansprechbar?
  • Gibt es Besonderheiten im Tagesablauf, die die Vertretung kennen sollte?
Ein Mann steht im Wohnzimmer und macht Wäsche.

Lesetipp

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Tipp 3: Von digitalen Tools profitieren

Viele Unternehmen bevorzugen inzwischen digitale Urlaubsplaner. Im Vergleich zur manuellen Planung bietet Ihnen ein digitales Tool zahlreiche Vorteile:

  • Mitarbeitende tragen ihre Urlaubswünsche selbst ein und sehen sofort, ob Kolleg*innen im gleichen Zeitraum abwesend sind.
  • Freie Zeiträume lassen sich mit wenigen Klicks prüfen und genehmigen.
  • Abwesenheiten erscheinen gesammelt und stets aktuell im System.
  • Routinetätigkeiten wie Urlaubskontingent prüfen oder Einträge aktualisieren laufen automatisch.
  • Das System berücksichtigt das individuelle Urlaubsguthaben und verhindert dadurch eine Überschreitung des Urlaubskontingents.
  • Dank der Verknüpfung mit der Personalplanung erkennen Führungskräfte frühzeitig mögliche Engpässe und steuern rechtzeitig gegen.

Beispiele für bewährte Tools sind unter anderem absence.io, Factorial Abwesenheit, Kenjo Urlaubsverwaltung oder Clockodo Urlaubsplaner.

Wichtig ist vor allem, dass das Tool einfach zu bedienen ist – sowohl für Mitarbeitende als auch für Führungskräfte. Praktisch ist es, wenn sich das System gut mit Ihrer bestehenden HR-Software verknüpfen lässt. Auch der Datenschutz sollte stimmen – Stichwort DSGVO. Und: Achten Sie darauf, ob sich verschiedene Arbeitszeitmodelle oder Urlaubsregelungen flexibel abbilden lassen. Ein verlässlicher Support und regelmäßige Updates runden das Ganze ab.

Tipp 4: Sonderfälle wie Krankheit und Kündigung beachten

Erkrankte Mitarbeitende behalten ihren Urlaubsanspruch. Wenn ein Mitarbeitender während des Urlaubs krank wird, zählen die Krankheitstage nur dann nicht als Urlaub, wenn ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt (§ 9 BUrlG). Diese Urlaubstage müssen anschließend neu geplant werden. Eine Auszahlung nicht genommener Urlaubstage ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt bei Kündigungen, wenn der*die Angestellte den Urlaub aus diesem Grund nicht mehr nehmen kann.

Tipp 5:  Erholung respektieren und Wiedereinstieg fördern

Urlaub dient der Erholung – das schreibt auch das Bundesurlaubsgesetz vor. Vermeiden Sie, Mitarbeitende während ihrer Auszeit zu kontaktieren. Selbst ein kurzer Anruf kann Stress verursachen und den Erholungseffekt mindern.

Nach dem Urlaub stapeln sich oft E-Mails und Termine, sodass die Erholung schnell verloren geht. Sorgen Sie für einen sanften Wiedereinstieg: Planen Sie am ersten Arbeitstag keine Meetings, reduzieren Sie CC-Mails während der Abwesenheit auf das Wesentliche und ermöglichen Sie Rückkehrenden ausreichend Zeit für die Übergabe.

FAQ

Welche Urlaubsarten gibt es?

Neben dem gesetzlichen Erholungsurlaub gibt es weitere Urlaubsarten wie unbezahlten Urlaub, Bildungsurlaub, Reha-Maßnahmen, Mutterschutz und Elternzeit. Einige davon sind gesetzlich geregelt, andere lassen sich individuell vereinbaren. Arbeitgeber müssen diese Abwesenheiten koordinieren und dokumentieren, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.

Kann der Arbeitgeber einen Urlaub von drei Wochen verweigern?

Der Arbeitgeber kann grundsätzlich keinen gesamten Urlaub von drei Wochen verbieten. Eine Ablehnung ist nur dann möglich, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen oder wenn die Urlaubsansprüche anderer Mitarbeitender, die aus sozialen Gründen Vorrang haben, betroffen sind.

Was passiert, wenn zu viele Mitarbeitende gleichzeitig Urlaubszeiten beantragen?

Überlappen sich viele Urlaubsanträge, müssen Arbeitgeber zuerst die betrieblichen Erfordernisse prüfen. Es gilt, fair zu priorisieren und soziale Gesichtspunkte, wie Eltern mit schulpflichtigen Kindern zu berücksichtigen. Bei Konflikten empfiehlt sich eine offene Kommunikation, um gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden.

Wie sollten Arbeitgeber mit Betriebsferien umgehen?

Betriebsferien sind vom Arbeitgeber festgelegte Zeiten, in denen das Unternehmen ganz oder teilweise geschlossen ist und alle Mitarbeitenden Urlaub nehmen müssen. Sie eignen sich besonders in saisonal schwachen Phasen zur Optimierung der Abläufe und Kosteneinsparung. Wichtig ist, Betriebsferien frühzeitig anzukündigen, damit Mitarbeitende ihre privaten Pläne darauf abstimmen können.

Was gilt, wenn Mitarbeitende während ihres Urlaubs krank werden?

Wenn Beschäftigte während des Urlaubs erkranken, verlieren sie diese Tage nicht. Voraussetzung ist, dass sie sich die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest bestätigen lassen und die Krankheit sofort beim Arbeitgeber melden. In diesem Fall werden die Krankheitstage nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen und Mitarbeitende können sie zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.