Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik bzw. Soziale Arbeit, Heil-, Rehabilitations-, oder Sonderpädagogik, Studienabschlüsse (Diplom, Bachelor/Master oder Magister Artium) mit den bzw. Studienschwerpunkten Sozial-, Heilpädagogik/Sozialarbeit oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik oder Jugendhilfe, ersatzweise über einen Abschluss als Staatlich anerkannte/r Erzieher*in mit zusätzlicher pädagogischer Erfahrung
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