Nach einer 20-monatigen dualen Ausbildung (Vorbereitungsdienst unterteilt in 13 Monate Praxis und 7 Monate Theorie, u.a. in den Themen Staats- und Verfassungsrecht, Straf- und Strafprozessrecht, Beamten- und Verwaltungsrecht, Psychologie und Kriminologie) erfolgt die Besoldung nach dem Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 7 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) mit Aufstiegsmöglichkeiten bis zur A 11 HBesG.
Nach einer 20-monatigen dualen Ausbildung (Vorbereitungsdienst unterteilt in 13 Monate Praxis und 7 Monate Theorie, u.a. in den Themen Staats- und Verfassungsrecht, Straf- und Strafprozessrecht, Beamten- und Verwaltungsrecht, Psychologie und Kriminologie) erfolgt die Besoldung nach dem Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 7 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) mit Aufstiegsmöglichkeiten bis zur A 11 HBesG.