Mundhenke & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft logo

Sachbearbeiter:in Lohn und Gehalt

  • Mundhenke & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
  • Hamburg
  • Feste Anstellung
  • Homeoffice möglich, Teilzeit, Vollzeit
  • Erschienen: vor 11 Stunden
Sachbearbeiter:in Lohn und GehaltMundhenke & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Wir sind eine Steuerberatungsgesellschaft im Herzen Hamburgs. Mit vier Partnern und einem Team von rund 25 Mitarbeitenden setzen wir auf flache Hierarchien, kurze Entscheidungswege und eine offene, wertschätzende Kommunikation. Bei uns arbeiten Menschen, die Freude an echter Zusammenarbeit haben. Eine unserer Thesen ist: Nur wer selbst wie der Mittelstand denkt und handelt, kann auch fundiert mittelständische Unternehmen und ihre Gesellschafter beraten.

Sie sind zahlenaffin, arbeiten strukturiert und möchten Teil unseres kollegialen Teams werden? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!


Ihre Aufgaben

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung für unsere Mandanten
  • Pflege von Personalstammdaten und Bewegungsdaten
  • Bearbeitung von Ein- und Austritten inkl. Meldewesen
  • Erstellung von Bescheinigungen, Statistiken und Auswertungen
  • Ansprechpartner:in für abrechnungsrelevante Fragen für unsere Mandanten

Ihr Profil

  • Berufserfahrung in der Entgeltabrechnung
  • Sicherer Umgang mit DATEV LODAS
  • Kenntnisse in MS Office
  • Serviceorientiertes Denken und eigenständige Arbeitsweise

Was wir Ihnen bieten

  • Moderner Arbeitsplatz in zentraler Lage (Nähe Gänsemarkt)
  • Deutschlandticket & Unterstützung bei Umzug/Wohnungssuche
  • Fexible Arbeitszeiten
  • Hybrides Arbeiten möglich
  • Laufende Fortbildungen
  • Pluxee Sachbezugskarte nach der Probezeit



Gehalt

Neugierig auf das Gehalt für diesen Job?
Chart icon
Min €Max €

Logo Mundhenke & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mundhenke & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
1 Job

Pendelzeit
- - : - -

Diese Jobs waren bei anderen Jobsuchenden beliebt

Lohnbuchhalter (m/w/d)

MSC Germany S.A. & Co. KG
Hamburg
Anschreiben nicht erforderlich