Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 12 TVöD bewertet.
Die Eingruppierung erfolgt je nach Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen.
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 39,00 Stunden pro Woche für Tarifbeschäftigte und 41,00 Stunden pro Woche für Beamtinnen/Beamte.
Die beamtenrechtliche Bewertung der Stelle entspricht der Besoldungsgruppe A12. Für externe Beamtinnen und Beamte stehen keine Planstellen zur Verfügung, so dass nur Bewerbungen von Beamtinnen oder Beamten der WSV in Betracht kommen. Die konkreten Beförderungsmöglichkeiten sind von der jeweiligen aktuellen Planstellensituation abhängig.
In Abhängigkeit von der Bewerbendenlage kann eine übertarifliche Stufenzuordnung sowie eine zusätzliche befristete Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 1.500 Euro in Betracht kommen.
Sonstiges:
- Jahressonderzahlung in Höhe von 90 % des Monatsentgeltes
- Das Amt für Binnen-Verkehrstechnik unterstützt die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.
- Flexible, moderne Arbeitszeitmodelle
- Verschiedene Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung
- Telearbeit, grundsätzlich bis zu 40 % der individuellen Wochenarbeitszeit und zusätzlich 30 Tage mobiles Arbeiten im Jahr möglich
- Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für den öffentlichen Dienst haben Tarifbeschäftigte den Anspruch auf die Pflichtversicherung. Sie entspricht einer Betriebsrente, die jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst zusätzlich zur gesetzlichen Rente erhält.
- Regulär 30 Tage Urlaub
- Umfangreiche Weiterbildungsangebote u. a. im Aus- und Fortbildungszentrum der WSV
Besondere Hinweise:
Zur Durchführung eines Leistungsvergleichs werden für die Tarifbeschäftigten der WSV und im Ressort des BMV Leistungseinschätzungen eingeholt, die sich verfahrensmäßig an den jeweils geltenden Richtlinien für die beamtenrechtliche Beurteilung orientieren. Die Tarifbeschäftigten erklären mit ihrer Bewerbung ihr Einverständnis zur Durchführung dieser Maßnahme.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach Maßgabe des § 8 BGleiG bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist grundsätzlich für eine Besetzung in Teilzeit geeignet.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Es wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Wir begrüßen die Bewerbung von Menschen aller Nationalitäten.
Die Auswahl erfolgt durch eine Kommission.