
Die BGW ist die gesetzliche Unfallversicherung für Menschen, die im Bereich Gesundheit und Wohlfahrtspflege arbeiten. Als Arbeitgeberin bieten wir 1000 UNDEIN GRUND, Teil von uns zu werden – zum Beispiel in Berlin, Karlsruhe und München als
Expertin/Experte (m/w/d) für den Arbeits- und Gesundheitsschutz | Aufsichtsperson
Bewerbungsschluss: 21.12.2025
Vergütungsgruppe:
Berlin und München: bis Entgeltgruppe 13 BG-AT/ bis Besoldungsgruppe A 13h BBesO
Karlsruhe: bis Entgeltgruppe 13 BG-AT/ bis Besoldungsgruppe A 13h BBesO
Das Einsatzgebiet wird schwerpunktmäßig im ganzen Gebiet Baden-Württemberg möglich sein.
Bewerbungsgespräche
Berlin: am 28.01.2026 und 29.01.2026 am Standort Berlin in der Bezirksstelle Berlin
Karlsruhe: am 04.02./06.02./09.02./10.02. oder 11.02.2026 am Standort Karlsruhe in der Bezirksstelle Karlsruhe (es sind mehrerer Stellen zu besetzen)
München: 11.02. und 12.02.2026 am Standort München in der Bezirksstelle München
Bewerben Sie sich für mehrere Standorte? Dann freuen wir uns über einen Hinweis zu Ihrer bevorzugten Reihenfolge.
Und dein Grund?
Vielseitig unterwegs sein und für gesunde Arbeitsverhältnisse sorgen – das reizt dich? Dann wähle einen der vielseitigsten Berufe überhaupt: Als Aufsichtsperson machst du Betriebe sicherer und hilfst, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Ein relevanter Job für dich und die Gesellschaft.
Alternativ: vergleichbares Studium mit einem der oben genannten Schwerpunkte (mindestens 60 Prozent Anteil). Möglich ist auch eine Kombination aus verschiedenen der oben genannten Studiengänge/-Schwerpunkte.
Oder: Du bist ausgebildete Aufsichtsperson mit Studienabschluss, Master oder Universitätsdiplom
Weitere Anforderungen:
Während der Ausbildung beträgt die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 32 Stunden, und deine Entgeltgruppe ist 13 BG-AT. Nach bestandener Prüfung kommst du in Entgeltgruppe 14 BG-AT. Sofern die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine entsprechende Planstelle zur Verfügung steht, ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich (bis Besoldungsgruppe A 13h BBesO). Sofern du in einem Dienstordnungs- (DO) Angestelltenverhältnis stehst, kann das DO-Verhältnis fortgesetzt werden.
Sonst noch wichtig