Sie verfügen über ein Studium in der Fachrichtung Baurecht und Planungsmanagement wie z. B. Städtebau, Stadtplanung, Stadtentwicklung, Architektur mit Vertiefung Städtebau, Geographie, Bauleitplanung, Landschaftsplanung oder –architektur, Raumwissenschaften, Regionalplanung, Urbanistik oder einer anderen räumlich-planerischen Fachrichtung mit städtebaulicher Vertiefung
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