Fachtechnische Arbeiten bei der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten (ÜSG) gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) im Landkreis Northeim und Beurteilen der vorgebrachten Einwendungen im Festsetzungsverfahren, o Prüfen und Überwachen nach Wasserrecht von Gewerbebetrieben, die den Anforderungen der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) unterliegen, o Erfassen, Genehmigen und Überwachen von Indirekteinleitern gemäß § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), * Wasserwirtschaftliche Stellungnahmen zu Wasserrechtsanträgen, Bauanträgen, Bauleit- und Raumplanung sowie zu Fachplanungen aus Verfahren anderer Behörden. * Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (Diplom, Bachelor oder Master) vorzugsweise im Bereich Bauingenieurwesen mit Schwerpunkt Ingenieurwesen der Fachrichtungen „Wasserwirtschaft“, „Tiefbau“ oder „Wasserbau“ oder andere gleichwertige Studiengänge mit der Vertiefungsrichtung „Tiefbau“, „Wasserbau“ oder „Umwelt“.
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