Das Aufgabengebiet umfasst z. B. die eigenverantwortliche Beratung von Zuwendungsempfängern, die baufachliche Prüfung von komplexen Förderanträgen, die Beteiligung an der Erstellung von rechtlich anspruchsvollen und finanziell bedeutsamen Zuwendungsbescheiden, die verwaltungsmäßige Abwicklung der Projekte sowie insbesondere und schwerpunktmäßig die baufachliche Prüfung von Mittelanforderungen und Verwendungsnachweisen bei Förderprojekten. * Im Rahmen der Tätigkeit sind u. a. eigenverantwortlich Feststellungen zu treffen über die Förderfähigkeit von komplexen Projekten, insbesondere im Rahmen der Mittelabrufprüfung, Entscheidungen über die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung, die Einhaltung von Auflagen (Allgemeine Nebenbestimmungen, Vergaberecht, Umweltrecht usw.), die Einhaltung von internen Prüfpfaden, die Einhaltung der ...
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