Verantwortliche Gestaltung der Zusammenarbeit mit anderen Behörden wie z.B. dem MSJFSIG, den kommunalen Zuwanderungsbehörden, der Landespolizei, der Bundespolizei, den Staatsanwaltschaften, Gerichten und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge * Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste, Justiz oder Polizei
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