Sie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Landespflege, Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung oder eine vergleichbare Qualifikation. * Sie haben einen sehr guten Überblick über das Arbeitsspektrum der Landespflege, bezogen auf die Themenfelder Umweltverträglichkeit, FFH-Richtlinie, Artenschutz, landschaftspflegerische Begleitplanung, landschaftspflegerische Ausführungsplanung (Landschaftsbau) und ökologische Baubegleitung.
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