ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Dipl.-Ing./B.Sc./M.Sc., B.Eng./M.Eng., B.A./M.A.) der Fachrichtung Stadtplanung, Stadt- und Regionalplanung, Urbanistik, Geographie oder Architektur mit dem Schwerpunkt Städtebau, oder eine andere Qualifikation in der räumlichen Planung, die zur Übernahme der o. g. Aufgaben befähigt
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