Für Tarifbeschäftigte: Bachelor of Arts Soziale Arbeit oder Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung, welche jeweils außerdem über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in der Jugendhilfe, insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung, im Kinderschutz oder in der Beratung von Familien verfügen oder Diplom-Pädagogin/Diplom-Pädagoge, Erziehungswissenschaftlerin/Erziehungswissenschaftler B.A., Heilpädagogin/Heilpädagoge B.A., Rehabilitationspädagogin/Rehabilitationspädagoge B.A., welche jeweils außerdem über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Jugendhilfe, insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung, im Kinderschutz oder in der Beratung von Familien verfügen. * Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewährleistet umfassende ...
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