abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften (Volljurist*in mit Befähigung zum Richteramt nach DRiG) oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom oder Master) der Verwaltungs-, Umwelt- oder Nachhaltigkeitswissenschaften (z. B. Umweltrecht, Umweltmanagement, Nachhaltigkeitswissenschaften, Verwaltungswissenschaften) oder einen vergleichbaren Studienabschluss mit einschlägiger Qualifikation und Berufserfahrung im Bereich Referatsleiter Umwelt, Leiter Nachhaltigkeit, Klimaschutzmanager, Umweltjurist, Sustainability Manager, Leiter Umweltmanagement, Umweltrecht, Klimaschutz oder Nachhaltigkeitsmanagement * nachgewiesene Expertise in den Themen Nachhaltigkeit, Umwelt- und Energiemanagement
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