die Bereitschaft den „Hauswirtschaftlichen Betriebsleiter“ innerhalb der ersten Beschäftigungsjahre nachzuholen bei Vorliegen einer einschlägigen, fachverwandten Berufsausbildung, wie:Hauswirtschaftler/-in, Sozialassistent/-in, Koch/Köchin, Restaurant-/Hotelfachkraft, Bäcker/-in, u.Ä.
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