Die Kreishandwerkerschaft Rosenheim in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt die Gesamtinteressen des freiwillig organisierten, selbstständigen Handwerks im Stadt- und Landkreisgebiet Rosenheim und unterstützt dabei die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Kenntnisse im Arbeits- und Tarifrecht sind von Vorteil - Anforderungen an den Bewerber: Grundkenntnisse: Kundenberatung, -betreuung, Öffentlichkeitsarbeit, Public Relations, Büroorganisation, Büromanagement, Messen, Tarifrecht
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