Beratung und fachliche Betreuung von Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümern, Architekturbüros, Baufirmen sowie städtischen Dienststellen zu denkmalgerechter Baugestaltung, Materialwahl, Substanzerhalt, Nutzungskonzepten und zulässigen Veränderungen an Baudenkmälern und in Ensembles * Ein mit Bachelor oder Diplom (FH) abgeschlossenes Hochschulstudium in einer geeigneten Fachrichtung, beispielsweise Architektur, Bauingenieurwesen oder Denkmalpflege * Fundierte Kenntnisse der Bau- und Kunstgeschichte, insbesondere vertiefte Kenntnisse mindestens einer Bauepoche (z. B. Mittelalter, Frühe Neuzeit, Siedlungsbau der 1920er- und 1930er-Jahre, Architektur im Nationalsozialismus oder Architektur ab 1945)
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