Dazu gehört die Beratung und Prozessvertretung im Individualarbeitsrecht (Kündigung, Lohnforderungen, Zeugnis, Urlaub,…) als auch im kollektiven Arbeitsrecht (Beratung und Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten, bei Beschlussverfahren, vor Einigungsstellen, bei Sozialplan- und Interessenausgleichsverhandlungen, tarifrechtlichen Fragen, Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, usw.). Überregional in Sachsen-Anhalt arbeitend, liegt der Hauptschwerpunkt der Ausrichtung der Kanzlei im Bereich des Arbeitsrechts. Allgemeine Arbeiten im Kanzleialltag wie - guter sozialer Umgang, Freude an der Arbeit mit Menschen, an selbstständigem Arbeiten und der laufenden Fortentwicklung der eigenen Fähigkeiten; - angenehme Arbeitsatmosphäre - variable Arbeitszeiten
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