Beratung von Mandanten in allen familienrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht).
Vertretung von Mandanten vor Gericht und außergerichtlich.
Erstellung und Prüfung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und anderen familienrechtlichen Dokumenten.
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