Wahrnehmung der Betreiberfunktion durch Mitwirkung bei der Überwachung und Kontrolle der Betriebs- und Anlagensicherheit der zugeordneten Stauanlagen einschließlich der gesamten Betriebsausrüstungen und Nebenanlagen unter Beachtung und Einhaltung der geltenden technischen Regelwerke, Gesetze, Vorschriften und Pläne zum Aufzeigen von Handlungsbedarf zur Herstellung einer ordnungsgemäßen Anlagensicherheit * Fachhochschul- oder Hochschulabschluss (Master, Diplom) einer technischen Fach- oder Vertiefungsrichtung, z. B. Wasserbau, Wasserwirtschaft, Bauwesen oder vergleichbare Qualifikation * Kenntnisse des Wasserbaus, der Geotechnik, der technischen Hydromechanik, des Erd- und Grundbaues, des Stahlbetonbaus sowie der Planungs- und Bauabwicklung
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