beraten Maßnahmenträger:innen sowie Nutzer:innen und erstellen fachtechnische Stellungnahmen im öffentlichen Baurecht, auch unter Berücksichtigung des Bestandschutzes und des Denkmalschutzes und * als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste * Kenntnisse der technischen Grundlagen und Bauvorschriften des Arbeitsgebietes, wie z.B. BauGB, HBauO, Sonderbauvorschriften, Baunebenrecht, Arbeitsstättenrecht, DIN Normen, technische Baubestimmungen, Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes
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