Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf (z. B. Fachangestellte/-r oder Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation, Rechtsanwaltsfachangestellte/-r, Verwaltungsfachangestellte/-r) mindestens mit der Note „befriedigend" und/oder mit anschließender mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung im öffentlichen Dienst * eine tarifliche Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Entgeltgruppe 8 TV-L, * Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes, Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ist eine oberste Dienstbehörde des Freistaates Bayern und u. a. zuständig für die Förderung und Weiterentwicklung von Hochschulen, Forschung und Kunst im Freistaat Bayern ( ). * eine Zulage für die Tätigkeit an obersten Dienstbehörden (sog. Ministerialzulage), in Höhe von derzeit monatlich 193,08 €,
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