eine abgeschlossene Berufsausbildung oder qualifizierende Weiterbildung im Bereich Informatik bspw. Fachinformatiker, technischen Assistenten für Informatik, Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker oder staatlich geprüfte Techniker, Fachrichtung Informatik * Sie übernehmen für die kreiseigenen Schulen und deren Fachbereiche und Anwender die Einführung, Änderung und Ergänzung systemnaher IT-Verfahren und der Infrastruktur und beraten diese zu deren Aufträgen. * Der Einsatz von IT-Verfahren einschließlich der Einführung, der Überwachung, der Durchführung von Funktionstests, der Vergabe von Zugriffsrechten sowie der Einbindung der eingeführten IT-Verfahren in die bestehende Systemlandschaft obliegt Ihnen. Dabei nehmen Sie Anpassungsarbeiten, Modifizierung und Scripting bei systemnahen IT-Verfahren vor.
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