Sie verfügen über einen Hochschulabschluss (Bachelor bzw. Fachhochschulabschluss) der Fachrichtungen Verwaltungswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre, Sozialwissenschaften, Politikwissenschaften, Wirtschaftsinformatik oder der Fachrichtung Informatik mit mindestens 2-jähriger beruflicher Tätigkeit, die fachlich an das Studium anknüpft oder * einen entsprechenden Hochschulabschluss der Fachrichtung Verwaltungsinformatik mit einer mindestens sechsmonatigen gleichwertigen beruflichen Tätigkeit, die fachlich an das Studium anknüpft oder
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