Gültiger Führerschein Klasse CE ist Voraussetzung für den Winterdienst auf den Start- und Landebahnen, auf Vorfeld- und Zurollflächen sowie nach Anforderung auf Straßen, Plätzen und Wegen * Gültiger Führerschein Klasse B ist Voraussetzung für den Winterdienst in den Parkhäusern, Rampen, Spindeln, Zu-/ Abfahrten, offenen Parkdeck-Hauptverkehrswegen sowie Fußgängerbereichen und Gehwegführungen
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