Abschluss (Bachelor, Master, Diplom, Magister oder Staatsexamen) in einem Fach mit sprach-, literatur- oder kulturwissenschaftlichem Schwerpunkt Englisch, z. B.: Anglistik / Amerikanistik, English Studies, Sprachwissenschaft Englisch, Übersetzungswissenschaft Englisch oder Lehramt Englisch (Primarstufe oder Sekundarstufe) Alternativ kann ein anderer Hochschulabschluss mit nachweisbar relevanten Englischkenntnissen anerkannt werden, wenn ausreichende sprachliche und didaktische Kompetenz nachgewiesen wird (z. B. über C1-Sprachniveau, Unterrichtserfahrung, QUES-Kurse o. Ä.) Sprachniveau: Nachweis von Englischkenntnissen mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) ist verbindlich oder andere entsprechende Nachweise (z. B. TOEFL, Cambridge Certificate, universitäre Prüfungen)
mehr