Eine Einstellung im Bundesland Nordrhein-Westfalen ist vornehmlich im Großraum Bonn und Köln sowie in Sankt Augustin, Düsseldorf, Münster, Kalkar, Wesel, Erndtebrück und Mechernich möglich. * Sie stimmen zu, an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen. * Ihre Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes auf einem gebündelten Dienstposten der Besoldungsgruppe A 6m bis A 8 der Bundesbesoldungsordnung A. Die Einstellung in einem höheren Amt (maximal A 7) ist abhängig von der Erfüllung laufbahnrechtlicher Voraussetzungen und Ihrer beruflichen Erfahrung.
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