Tierpflegehelfer/in Gehälter in Essen

Du willst in Essen arbeiten? Du bist Tierpflegehelfer/in? Dein voraussichtliches Gehalt in Essen beläuft sich auf 31.800 €, was einem Stundenlohn von 11 € gleich kommt. Monatlich hingegen kannst du von ca. 2.650 € ausgehen.* Weiterhin kannst du mindestens 26.200 €, bestenfalls 37.000 € erwarten.Wir haben 0 Stellenangebote als Tierpflegehelfer/in in Essen für dich.Wenn du dich außer Vollzeitjobs auch für Teilzeitstellen oder Praktika, bzw. Werkstudententätigkeiten als Tierpflegehelfer/in in Essen interessierst, wirst du auf StepStone.de ebenfalls fündig.

31.800 brutto/Jahr *
min. 26.200 max. 37.000
Gehaltsplaner startenJobs für Tierpflegehelfer/in
* Der angegebene Stundenlohn basiert auf unseren gesammelten Daten. Dein Stundenlohn kann anders sein, abhängig von Überstunden, Branche, Selbstständigkeit und Zusatzleistungen. Er ist Teil eines komplexen Vergütungssystems.

Gehaltsübersicht für die meist gesuchten Jobtitel. Wer verdient was?

Was können Sie in Ihrem Job verdienen? Wir zeigen Ihnen das durchschnittliche Gehalt und den möglichen Gehaltsrahmen für verschiedene Berufsbezeichnungen. In der Tabelle haben wir für Sie die häufigsten Jobtitel aufgelistet.

Berufsbezeichnung
Durchschnittliches Gehalt
Möglicher GehaltsrahmenOffene Stellen
Gehalt für Tierarzt/ärztin48.200 €41.300 € - 58.700 €Jobs für Tierarzt/ärztin
Gehalt für Tierlehrer/in43.600 €36.400 € - 52.900 €Aktuell keine offenen Stellen
Gehalt für Tierschutzbeauftragter40.700 €34.800 € - 50.700 €Aktuell keine offenen Stellen
Gehalt für Filmtiertrainer/in39.100 €32.900 € - 48.500 €Aktuell keine offenen Stellen
Gehalt für Tierheilpraktiker/in38.000 €31.100 € - 46.500 €Jobs für Tierheilpraktiker/in
Gehalt für Tierpfleger/in33.100 €26.300 € - 38.400 €Jobs für Tierpfleger/in
Gehalt für Tiermedizinischer Fachangestellter33.000 €27.900 € - 38.800 €Jobs für Tiermedizinischer Fachangestellter

Alle angezeigten Gehaltsdaten beruhen auf statistischen Erhebungen durch StepStone. Es sind Durchschnittswerte und die Angaben können nicht einzelnen Stellenangeboten zugeordnet werden.