15. October 2024
Lesedauer: 8 Min.

Geldwerter Vorteil: Definition, Beispiele und Nutzen

Inhalt

  • Das Wichtigste in Kürze
  • Definition geldwerter Vorteil
  • Beispiele
  • Geldwerten Vorteil berechnen
  • Lohnen sich solche Sachleistungen?
  • Fazit
  • FAQ
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Ob in Gehaltsverhandlungen oder im Zusammenhang mit der Vergütung von Mitarbeitenden – der geldwerte Vorteil spielt eine zunehmend wichtige Rolle. Doch was ist ein geldwerter Vorteil genau? Wie berechnet er sich? Und wie müssen Leistungen, die einen geldwerten Vorteil darstellen, versteuert werden?

Das Wichtigste in Kürze

  •  Was ist ein geldwerter Vorteil? Ein geldwerter Vorteil entsteht, wenn Arbeitnehmer*innen Sachleistungen von ihrem Arbeitgeber erhalten.
  • Beispiele: Typische Leistungen sind Dienstwagen, Personalrabatte, Bonusmeilen, Essenszuschüsse, Sachbezüge, gesundheitsfördernde Maßnahmen, Arbeitgeberdarlehen und mehr.
  • Berechnung des geldwerten Vorteils: Der geldwerte Vorteil einer Ware oder Leistung wird in Geld umgerechnet und als Teil des Gehalts versteuert.
  • Vorteil: Arbeitnehmer*innen haben über Sachbezüge die Möglichkeit, Mitarbeitenden Vorteile zu gewähren, ohne direkt eine Gehaltserhöhung zu zahlen. Das zahlt auf die Motivation und die Bindung der Mitarbeitenden ein. Auch für Mitarbeitende lohnen sich die Vorteile trotz einer eventuellen Versteuerung.

Was ist die Definition des geldwerten Vorteils?

Von einem geldwerten Vorteil ist die Rede, wenn Arbeitnehmer*innen Leistungen über ihr Gehalt hinaus erhalten. Der geldwerte Vorteil bezeichnet dabei den finanziellen Wert, den diese Leistungen haben.
Entsprechende Sachleistungen können Firmenwagen, Bonusmeilen, Personalrabatte, Tankgutscheine oder Mitarbeiteraktien sein. In der Regel ist der geldwerte Vorteil steuerpflichtig, da er ein Teil des Gehalts darstellt. Es gibt auch Sachleistungen, die steuerfrei sind. Welche das genau sind, ist im Einkommensteuergesetz (EStG) § 3 festgelegt. Dazu zählen etwa:

  • Aufmerksamkeiten: Kleine Geschenke zu besonderen Anlässen, wie Geburtstagen oder Hochzeiten, sind bis zu einem Wert von 60 € steuerfrei.
  • Arbeitskleidung: Typische Berufskleidung, die von Arbeitgeber*innen gestellt oder vergünstigt angeboten wird, ist steuerfrei. • Mahlzeiten: Zuschüsse für Mahlzeiten in der Kantine oder Restaurantgutscheine sind bis zu einem festgelegten Wert steuerbegünstigt. • Kindergartenzuschüsse: Arbeitgeber*innen können Zuschüsse für die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern steuerfrei gewähren.
  • Jobtickets: Leistungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind steuerfrei.
  • Betriebliche Gesundheitsförderung: Arbeitgeber*innen können ihren Mitarbeitenden bis zu 600 € pro Jahr steuerfrei für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung anbieten.
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Beispiele für den geldwerten Vorteil: Was fällt unter diesen Begriff?

Zu den typischen Leistungen, wenn die Rede von einem geldwerten Vorteil ist, gehören:

  • Privatnutzung des Firmenwagens: Viele Betriebe, die ihren Mitarbeitenden einen Firmenwagen zur Verfügung stellen, ermöglichen auch eine private Nutzung. Diese gilt als geldwerter Vorteil und muss versteuert werden.
  • Sachbezüge: Darunter zählen Fahrtkostenzuschüsse, Zuschüsse für Verpflegung oder Gutscheine. Wird eine bestimmte Freigrenze überschritten, zählen auch sie als geldwerter Vorteil.
  • Bonusmeilen: Sammeln Mitarbeitende während ihrer Dienstreisen Bonusmeilen und nutzen diese dann für private Reisen, dann handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, der versteuert werden muss.
  • Personalrabatte: Viele Unternehmen bieten Mitarbeitenden vergünstigte Produkte oder Dienstleistungen an. Ein solcher Personalrabatt ist ebenfalls ein geldwerter Vorteil, wenn eine bestimmte Freigrenze überschritten wird.
  • Arbeitgeberdarlehen: Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden Geld leihen und dabei ein Zinsvorteil zum Tragen kommt, dann zählt dieser als Sachbezug und somit als geldwerter Vorteil.
  • Dienstwohnung: Bekommen Mitarbeitende kostenlos eine Wohnung gestellt, so handelt es sich um einen Sachbezug und somit um einen geldwerten Vorteil.
  • Geschenke: Schenken Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zum Geburtstag, zur Hochzeit oder Geburt etwas, gilt diese freiwillige Zuwendung als geldwerter Vorteil, wenn der Wert eine bestimmte Freigrenze überschreitet.
  • Gesundheitsfördernde Maßnahmen: Damit sind Maßnahmen gemeint, die die Gesundheit der Mitarbeitenden fördern und ihre Arbeitsfähigkeit sicherstellen sollen. Zu diesen Maßnahmen gehören zum Beispiel Angebote zur Entspannung, zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz oder auch zur Rauchentwöhnung.
  • Mitarbeiteraktien: Wer in einem börsennotierten Unternehmen arbeitet, kann unter Umständen mit vergünstigten Konditionen Aktien beziehen.

Geldwerten Vorteil berechnen anhand von Beispielen: Wie geht das?

Wie genau der geldwerte Vorteil berechnet wird, hängt von der Art der Sachleistung ab. So erfolgt die Berechnung zum Beispiel bei Firmenwagen auf Basis der 1 %-Regel, das heißt, dass Mitarbeiter*innen monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Beispiel: Ein Auto, das laut Liste 40.000 € kostet, muss monatlich mit 400 € versteuert werden. Dieser Betrag wird auf das Gehalt angerechnet, wodurch der persönliche Steuersatz automatisch steigt.

Für andere Leistungen gelten andere Freibeträge oder -grenzen:

  • Mitarbeiterrabatte: Bis zu einem Betrag von 1.080 € pro Kalenderjahr sind Personalrabatte steuerfrei. Zusätzlich wird ein Bewertungsabschlag von 4 % auf die Ware oder die Dienstleistung gewährt.
  • Bonusmeilen: Die private Nutzung von dienstlich gesammelten Bonusmeilen, muss mit einem pauschalen Steuersatz von 2,25 % im Jahr versteuert werden. Bis zu einer Freibetragsgrenze von 1.080 € dürfen die Meilen aber auch selbst privat genutzt werden.
  • Geschenke: Handelt es sich um Sachgeschenke, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zum Beispiel zur Hochzeit machen, dann sind diese bis zu einem Wert von 60 € steuerfrei. Auch zweckgebundene Gutscheine und Geldkarten, die zusätzlich zum Arbeitslohn verschenkt werden, sind bis zu einer Höhe von 50 € steuerfrei. Geldgeschenke hingegen müssen immer versteuert werden.
  • Verzehrgutscheine oder Essensvergünstigungen: Übersteigt die Vergünstigung durch den Arbeitgeber nicht und wird außerdem der geltende Sachbezug eingehalten (2,30 € für Frühstück, 4,40 € für Mittagessen und Abendessen, Stand 2025), dann ist die Vergünstigung steuerfrei. Tragen die Arbeitnehmer*innen den Sachbezugswert nicht selbst, dann ist dieser zusätzliche Zuschuss ein geldwerter Vorteil, der pauschal mit bis zu 25 % versteuert werden kann.
  • Arbeitgeberdarlehen: Durch die Gewährung günstigerer Zinsen als sie der Markt anbietet, kann für Arbeitnehmer*innen aus einem Darlehen beim Arbeitgeber ein geldwerter Vorteil erwachsen. Bis zu 2.600 € sind Arbeitgeberdarlehen steuerfrei. Verlangt der Arbeitgeber dieselben Zinsen wie der Markt, dann entsteht kein geldwerter Vorteil.
  • Gesundheitsfördernde Maßnahmen: Bis zu 600 € sind solche Maßnahmen steuerfrei. Unterstützen Betriebe ihre Mitarbeitenden über diesen Betrag hinaus, so muss nur die Differenz als geldwerter Vorteil versteuert werden.
  • Dienstwohnung: Stellen Unternehmen Mitarbeitenden eine Dienstwohnung zur Verfügung, so ist die Differenz zwischen ortsüblichem Mietpreis und tatsächlicher Miete als geldwerter Vorteil zu versteuern. Der Freibetrag für Dienstwohnungen beträgt im Jahr 2025 282 €.
  • Mitarbeiteraktien: Der Steuerfreibetrag für Mitarbeiteraktien wurde erst im Jahr 2024 von 1.440 € auf 2.000 € erhöht. Bis zu diesem Betrag dürfen Angestellte eines börsennotierten Konzerns also Aktien erwerben, ohne dass sie einen geldwerten Vorteil versteuern müssen.

Wichtig: Ein Freibetrag bleibt immer von Steuern und Sozialabgaben befreit, auch wenn er überschritten wird. Steuern müssen dann nur auf die Differenz zwischen Freibetrag und tatsächlichem Geldwert gezahlt werden. Bei einer Freigrenze muss im Gegenzug der gesamte Betrag versteuert werden, wenn sie nicht eingehalten wird.

Ein Schwarz-weiß-Bild, auf dem Gegenstände wie eine Uhr, ein. Tablett, ein Notizbuch und mehr verschieden angeordnet auf einem Schreibtisch abgelegt sind.
Leistungen reichen von Geschenken bis hin zum Firmenwagen.

Lohnen sich solche Sachleistungen für Unternehmen und für Mitarbeiter*innen?

Sachleistungen bieten Unternehmen eine Möglichkeit, wie Sie ihre Mitarbeiter*innen motivieren und an ein Unternehmen binden können, ohne eine unmittelbare Gehaltserhöhung vorzunehmen. Denn die Kosten und Abgaben, die auf diese Sachleistungen anfallen, sind in der Regel geringer als bei einer Gehaltserhöhung.
Auch für Arbeitnehmer*innen lohnt sich der Bezug von Sachleistungen trotz der Versteuerung in der Regel. Sie erhalten Vorteile und profitieren bei vielen Sachbezügen von Freigrenzen und Freibeträgen. Für Unternehmen bieten solche Sachbezüge eine gute Möglichkeit, bestehenden Mitarbeitenden oder neuen Bewerber*innen im Gehaltsgespräch etwas anzubieten und die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen.
Tipp: Besonders attraktiv sind diese Leistungen, wenn sie unterhalb der Freigrenze bzw. des Freibetrags bleiben.

Fazit

Für HR-Manager*innen und Personalverantwortliche gilt es, diese Vorteile geschickt zu nutzen und dabei die steuerlichen Regelungen im Blick zu behalten. Eine clevere Kombination aus steuerfreien und steuerpflichtigen Vorteilen kann für beide Seiten attraktive Lösungen bieten. Arbeitgeber verbessern ihr Employer Branding , während Mitarbeitende von den Benefits profitieren.


Häufig gestellte Fragen:

Wer ist für die Versteuerung des geldwerten Vorteils verantwortlich?

Für die Versteuerung ist der Arbeitgeber verantwortlich, der den Vorteil im Rahmen der Lohnsteuer berechnet und abführt. Der geldwerte Vorteil erhöht das steuerpflichtige Einkommen und kann sich somit auch auf die Sozialversicherungsbeiträge auswirken.

Was passiert, wenn ein geldwerter Vorteil nicht versteuert wird?

Wenn ein geldwerter Vorteil nicht korrekt versteuert wird, kann dies zu Nachforderungen durch das Finanzamt führen. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer*innen können für die nicht abgeführte Lohnsteuer haftbar gemacht werden. Die Vorteile korrekt zu berechnen und zu versteuern, ist daher essenziell.

Gibt es eine Obergrenze für geldwerte Vorteile?

Solange alles korrekt versteuert wird, gibt es theoretisch keine Obergrenze für zusätzliche Leistungen durch den Arbeitgeber und geldwerte Vorteile.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber hinsichtlich des geldwerten Vorteils?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den geldwerten Vorteil korrekt zu berechnen, im Lohnabrechnungssystem zu erfassen und die entsprechenden Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Außerdem liegt es in seiner Verantwortung, sicherzustellen, dass die geltenden Freibeträge und Freigrenzen eingehalten werden, damit es nicht zu steuerlichen Fehlern kommt.