01. December 2025
Lesedauer: 18 Min.

Entgelttransparenzgesetz & EU-Richtline: So gelingt dir die Umsetzung sicher und gesetzeskonform

Alle ArtikelPrivate: Entgelttransparenzgesetz & EU-Richtline: So gelingt dir die Umsetzung sicher und gesetzeskonform

Das deutsche Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) und die neuen Vorgaben der EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 stellen Arbeitgeber und HR-Abteilungen vor neue Aufgaben. Ziel ist es, Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern sicherzustellen und Gehaltsstrukturen in Unternehmen transparent zu gestalten. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis zum 7. Juni 2026 umsetzen.

Unternehmen, die jetzt aktiv Gehaltstransparenz einführen, profitieren gleich mehrfach. So zeigen sich die Vorteile in der Praxis:

  1. Fehler vermeiden – klare Leitlinien statt Rechtsunsicherheit
  2. Vertrauen gewinnen – transparente und nachvollziehbare Gehaltsstrukturen
  3. Zukunft sichern – vorbereitet sein, bevor Sanktionen greifen

Du stehst unter Druck – und die Zeit läuft

Bis Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein. Viele Unternehmen kennen die Richtlinie (noch) nicht oder nur oberflächlich – und unterschätzen, was auf sie zukommt.

Die größten Herausforderungen für Unternehmen:

1

Die Anforderungen sind unklar und der Aufwand oft unterschätzt
Lösung: Unsere Checkliste verschafft dir den kompletten Überblick über alle Anforderungen und Umsetzungsschritte.

2

Unsicherheit bei internen Diskussionen: Wie kommuniziert man Transparenz richtig?
Lösung
: Unser Kommunikations-Guide zeigt dir, wie du Gehaltstransparenz erfolgreich und ohne Unruhe einführst.

3

Kein klares Gehaltsgrading-System für transparente Strukturen
Lösung
: Unser Jobarchitektur Step-by-Step Guide unterstützt dich beim Aufbau fairer und transparenter Gehaltsstrukturen.

Dein Werkzeugkasten

Dein Toolkit für die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie – kompakt, praxisnah und sofort anwendbar. Lade dir die drei wichtigsten Tools herunter und starte optimal vorbereitet in die Umsetzung.

Cover Checkliste für das EU-Entgelttransparenzgesetz

Checkliste zur EU-Entgelttransparenz

Bist du bereit für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie? Mit dieser Checkliste prüfst du systematisch, wo dein Unternehmen gut aufgestellt ist und wo noch Handlungsbedarf besteht – so geht nichts unter.

Cover des Kommunikationsleitfadens zur EU-Entgelttransparenz

Kommunikationsleitfaden ​
zur EU-Entgelttransparenz

Du willst Gehaltstransparenz einführen, ohne Unruhe im Team zu erzeugen?
Dieser Leitfaden zeigt dir, wie du klar, verbindlich und strategisch über das Thema sprichst – und so Vertrauen statt Unsicherheit schaffst.
Entwickelt von Kommunikationsprofis für HR-Verantwortliche.

Leitfaden Jobarchitektur Cover

Dein Praxisleitfaden zur objektiven Jobarchitektur

Fehlt dir noch ein klares Gehaltsgrading-System?
Unser Step-by-Step Guide zeigt dir, wie du faire, nachvollziehbare und zukunftssichere Gehaltsstrukturen aufbaust – die Grundlage für echte Entgelttransparenz.


Dein Guide zur sicheren Umsetzung

Du stehst vor der Aufgabe, die Vorgaben korrekt umzusetzen – aber wo fängst du an?

Das Entgelttransparenzgesetz von 2017 und die neue EU-Richtlinie von 2023 geben dir klare Leitplanken. Wenn du diese Pflichten kennst und richtig anwendest, vermeidest du Fehler und schaffst Vertrauen. Im Folgenden erfährst du, welche Auskunfts- und Berichtspflichten dein Unternehmen erfüllen muss und welche Neuerungen die EU-Richtlinie ab Juni 2026 bringt – inklusive praktischer Hinweise, wie du Transparenz herstellst, ohne vertrauliche Daten preiszugeben.

Aktuelle Rechtslagebis Juni 2026

1. Individueller Auskunftsanspruch
(ab 200 Mitarbeitenden, § 10 Abs. 1 S. 3 EntgTranspG + § 12 Abs. 3 EntgTranspG)

Deine Mitarbeitenden haben das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich zu Kolleg*innen in gleichwertiger Position entlohnt werden.

  • Gilt ab 200 Mitarbeitenden
  • Vergleich mit einer Gruppe von mindestens 6 Personen
  • Nur statistische Werte – keine individuellen Gehälter. So stellst du Transparenz her, ohne vertrauliche Daten preiszugeben.

2. Berichtspflicht zur Gleichstellung
(ab 500 Mitarbeitenden, § 21 Abs. 1 + 2 EntgTranspG)

Wenn dein Unternehmen mehr als 500 Mitarbeitende hat, musst du heute schon regelmäßig dokumentieren, ob Entgeltgleichheit gegeben ist.

  • Pflicht gilt aktuell erst ab 500 Mitarbeitenden
  • Bericht mit Aufschlüsselung nach Geschlecht und Beschäftigungsart
  • Grundlage für interne und externe Nachvollziehbarkeit

Damit erfüllst du nicht nur deine gesetzlichen Vorgaben, sondern stärkst auch dein Image als fairer Arbeitgeber.

Übersicht der Arbeitgeberpflichten nach dem Entgelttransparenzgesetz von 2026 je nach Unternehmensgröße

Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenzab Juni 2026 Pflicht

Um das Entgelttransparenzgesetz wirksamer zu machen, hat die EU 2023 eine neue Richtlinie verabschiedet. Das BMFSFJ arbeitet zwar noch an einem Gesetzesentwurf, aber die wesentlichen Vorgaben sind schon jetzt eindeutig und du musst dich darauf vorbereiten.

Das kommt konkret auf dich zu:

  • Auskunftsanspruch für alle Mitarbeitenden – unabhängig von der Betriebsgröße
  • Berichtspflicht über den Gender-Pay-Gap – bereits ab 100 Mitarbeitenden (Vorgabe laut Richtlinie – Änderungen oder Verschärfungen durch den deutschen Gesetzgeber sind noch möglich.)
  • Transparenz im Recruiting – du musst Bewerber*innen vor Vertragsabschluss Informationen über das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne geben
  • Kontinuierliche Kommunikation – klare Informationen zur Gehaltsfestlegung und -entwicklung sowie jährliche Erinnerung an den Auskunftsanspruch
Diagram, das die Rechtslage nach dem Entgelttransparenzgesetz von 2026 aufzeigt: Auskunftsanspruch zum Vergleichsentgelt in allen Betrieben ; Bericht über den Gender-Pay-Gap in Betrieben ab 100 Mitarbeitenden, Information über das Einstiegsgehalt im Bewerbungsprozess ; transparent Kommunikation über die Festlegung des Gehalts

Mach dein Unternehmen fit für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Mit unseren praxisnahen Webinaren begleiten wir dich Schritt für Schritt bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz – rechtskonform und nachvollziehbar. So schützt du dein Unternehmen vor Risiken und stärkst gleichzeitig das Vertrauen deiner Mitarbeitenden.

So machst du dein Unternehmen fit für faire Vergütung

  • Bausteine der Vergütungsstruktur
  • Gesetzliche Anforderungen

Entgelttransparenzgesetz und die EU-Richtlinie

  • Übersicht deiner Arbeitgeberpflichten
  • Roadmap bis 2026

Gehaltsstrukturen einführen: Praxisbeispiel

  • Definition einer Job-Architektur
  • Erstellung des Gender-Pay-Gap Berichts
3.058

Webinar-Teilnehmer*innen

12

erfolgreiche Webinare

90 %

Weiterempfehlung



Deine Schritt-für-Schritt-Anleitung für faire und rechtskonforme Gehaltsstrukturen

Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz verpflichtet Unternehmen, Gehälter fair, transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Wer früh handelt, schützt sein Unternehmen, motiviert Mitarbeitende und stärkt die Arbeitgebermarke.

Schritt 1: Bewerbungsprozesse transparent gestalten

Lege Einstiegsgehälter oder Gehaltsspannen bereits vor der Beschäftigung offen. Es sollen fundierte und transparente Verhandlungen über das Entgelt gewährleistet werden:

Das kommt konkret auf dich zu:

  • Offenlegung direkt in Stellenanzeigen oder auf andere Weise vorab
  • Stelle sicher, dass Bewerbende die relevanten Tarifvertragsinformationen einsehen können
  • Flexibilität bewahren: Vertragsparteien können sich weiterhin auf ein Gehalt außerhalb der Spanne einigen
  • Nicht erlaubt: Keine Fragen nach vorherigen Gehältern stellen
  • Diskriminierungsfrei: Geschlechtsneutrale Berufsbezeichnungen und faire Einstellungsverfahren bleiben bestehen

Schritt 2: Entgelt-Auskunft im Arbeitsverhältnis sichern

Mitarbeitende haben Anspruch auf schriftliche Informationen über:

  • Durchschnittsgehalt: Das durchschnittliche Gehalt (oder Median) von Personen in vergleichbaren Positionen (innerhalb der Gruppe, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten)
  • Geschlechteraufgeschlüsselt: Angaben zum Gehalt nach Geschlecht
  • Fristgerechte Auskunft: Gehaltsinformationen müssen innerhalb von 2 Monaten bereitgestellt werden
  • Jährliche Information: Mitarbeitende müssen einmal jährlich über ihr Auskunftsrecht informiert werden
  • Transparente Kriterien: Alle Informationen zu Kriterien für Gehaltsfestlegung, -höhe und -entwicklung müssen leicht zugänglich bereitgestellt werden
  • Objektivität: Die Kriterien müssen geschlechtsneutral und objektiv sein

Schritt 3: Gender-Pay-Gap systematisch analysieren und berichten

  • Erfasse das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle inklusive variabler Gehaltsbestandteile. Prüfe, ob Lohnunterschiede über 5 % liegen:
    • Rechtfertige Unterschiede anhand objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien
    • Falls keine Rechtfertigung möglich ist, korrigiere die Lohnunterschiede innerhalb von 6 Monaten

Die Berichtspflicht über den Gender-Pay-Gap gilt für folgende Unternehmensgrößen:

< 100-149

Beschäftigte

Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten sind nicht verpflichtet, diese Informationen vorzulegen, können dies aber freiwillig tun.

100-149

Beschäftigte

Unternehmen mit 100 bis 149 Beschäftigten haben noch länger Zeit, denn für sie gilt dies erst ab dem 7. Juni 2031.

150-249

Beschäftigte

Für Arbeitgeber mit 150 bis 249 Beschäftigten gilt diese Pflicht ab 2027, alle drei Jahre. 

> 250

Beschäftigte

Arbeitgeber mit 250 oder mehr Beschäftigten müssen diese Daten jährlich ab dem 7. Juni 2027 bereitstellen.   

Schritt 4: Transparenz und Compliance nachhaltig etablieren

  • Starte mit einer Betriebseinheit, um Status quo und Lohnlücken zu analysieren. Implementiere ein transparentes, objektives Entgeltsystem:
    • Jobarchitektur mit Karrierestufen, Karrierelevels (Grades) und Gehaltsbändern
    • Nachvollziehbar und geschlechtsneutral, ggfs. mit Stakeholdern abgestimmt
  • Kommunikation: Mitarbeitende über Rechte, Änderungen und Kriterien informieren, um Vertrauen zu schaffen
  • Dokumentation: Alle Maßnahmen aufzeichnen, um Rechtssicherheit nachweisen zu können
Cover Checkliste für das EU-Entgelttransparenzgesetz

Deine Checkliste zur EU-Entgelttransparenz

Mach den Check: Wie gut ist dein Unternehmen auf die EU-Entgelttransparenzrichtlinie vorbereitet?

Wer sollte jetzt handeln?

Ab Juni 2027 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, Anfragen von Mitarbeitenden zur Gehaltsbandbreite und zu den Kriterien der Entgeltfestlegung transparent zu beantworten. Unternehmen mit mindestens 150 Mitarbeitenden sind zudem verpflichtet, ab 2027 erstmals einen Bericht auf Basis der Daten aus dem Jahr 2026 zu veröffentlichen. Besonders Unternehmen ohne Tarifvertrag sollten ihre Vergütungsstrukturen schon jetzt überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Der Vorteil für alle, die früh aktiv werden: Wer rechtzeitig handelt, kann bestehende Lohnlücken gezielt schließen und ist bestens auf die kommenden gesetzlichen Anforderungen vorbereitet.

Porträt von Nadine Nobile, Buchautorin & Mitgründerin von New Pay Collective

Unternehmen sollten sich vorab damit befassen, wie sie sich zu den Informationspflichten verhalten wollen. Nutzen sie den Impuls durch die Richtlinie, um das Vergütungssystem transparenter und fairer zu gestalten oder sollen Versäumnisse und willkürliche Entscheidungen aus der Vergangenheit vertuscht werden. Wer ersteres verfolgt, sollte dabei stets die Nachvollziehbarkeit für Mitarbeitende im Blick behalten. Denn entsteht bei Mitarbeitenden der Eindruck, dass Informationen bewusst zurückgehalten werden, sind der Gerüchteküche Tür und Tor geöffnet.

Nadine Nobile, Mitgründerin von New Pay Collective & Buchautorin

Unsere Tipps zur Umsetzung

  • Nutze die Gehaltsrunden 2025 und 2026, um bestehende Lohnlücken zu schließen.
  • Beginne die Analyse mit einer einzelnen Betriebseinheit, um Aufwand und Status quo realistisch einzuschätzen.
  • Implementiere ein nachvollziehbares, transparentes Vergütungssystem, insbesondere in Unternehmen ohne Tarifbindung.

Dein Gewinn, wenn du handelst

Wenn du aktiv Gehaltstransparenz einführst und die Richtlinie umsetzt, profitierst du in mehrfacher Hinsicht:

  • Rechtssicherheit für deine Mitarbeitenden: Du erfüllst die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2023/970 und schützt deine Mitarbeitenden vor Entgeltdiskriminierung
  • Vertrauen und Loyalität: Deine Mitarbeitenden wissen, dass sie fair behandelt werden, und sind motivierter, engagiert und loyal
  • Stärkung Deiner Arbeitgebermarke: Gehaltstransparenz verbessert dein Image bei Bewerbenden –
    86 % der Jobsuchenden bewerten Unternehmen mit klaren Gehaltsangaben positiv und bewerben sich aktiver
  • Vermeidung von Sanktionen: Durch proaktive Umsetzung vermeidest du hohe Geldbußen, die auf dem Bruttojahresumsatz oder der Gesamtentgeltsumme deines Unternehmens basieren können
  • Langfristige Wettbewerbsfähigkeit: Transparenz unterstützt die Talentakquise und reduziert die Vakanzzeiten – ein klarer Vorteil auf dem umkämpften Arbeitsmarkt
Illustration eines Geldbeutels und einer Lupe

Gehälter prüfen & Transparenz schaffen –
mit dem Stepstone Salary Navigator.

Analysiere deine Gehaltsstrukturen und berechne faire, marktgerechte Gehälter.

Jetzt Gratis-Einzelbenchmark sichern

Dein Risiko, wenn du nicht handelst

Wenn du die Umsetzung versäumst, drohen rechtliche, finanzielle und reputative Nachteile:

  • Rechtliche Risiken: Deine Mitarbeitenden können Entschädigungen für Gehaltsbenachteiligung, entgangene Chancen oder immateriellen Schaden fordern. Ohne Maßnahmen trägst du das volle Risiko.
  • Reputationsverlust: Unternehmen, die Gehaltsinformationen verschleiern, riskieren Unmut bei Mitarbeitenden und Bewerbenden – Talente könnten zu Mitbewerbern abwandern.
  • Produktivitätsverlust: Unzufriedenheit durch Intransparenz kann die Motivation mindern und das Engagement Deiner Belegschaft senken.
  • Finanzielle Belastung: Nicht umgesetzte Maßnahmen können zu abschreckenden Sanktionen führen, die je nach Einzelfall sehr hoch ausfallen können, da keine festgelegte Obergrenze besteht.
  • Verpasste Chancen bei der Talentakquise: Ohne transparente Gehaltsstrukturen könntest du Bewerbende verlieren, gerade in einem Umfeld, in dem Bewerbende konkrete Gehaltsinformationen erwarten.
Illustration eines Mannes, der auf einem Umschlag mit einem Megaphon in der Hand reitet

Achtung: Die neue Richtlinie stärkt die Rechte der Arbeitnehmer*innen durch eine Beweislastumkehr. Wenn Mitarbeitende den Verdacht haben, beim Gehalt diskriminiert zu werden, liegt die Beweispflicht nicht länger bei ihnen, sondern bei den Arbeitgeber*innen (Artikel 18 Richtlinie (EU) 2023/970).

Eine Frau ließt eine Notiz

New Payment: So bestimmst du faire Gehälter

Eine Frau arbeitet an einem Schreibtisch

New Pay: So bildest du die Grundlage für dein Vergütungssystem! 

Drei Personen unterhalten sich fröhlich

New Pay: So stärkst du die Arbeitszufriedenheit deiner Mitarbeiter*innen 


FAQ – Häufig gestellte Fragen über das Entgelttransparenzgesetz

Was besagt das Entgelttransparenzgesetz? 

Das Entgelttransparenzgesetz dient der Durchsetzung des Grundsatzes, dass Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden müssen. Das Gesetz besteht seit Juli 2017 in Deutschland. Im Jahr 2023 wurde das Gesetz evaluiert. Aktuell arbeitet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendliche (BMFSFJ) daran, die Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union in das Gesetz zu implementieren. Bis Juni 2026 muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.

Wer muss einen Entgelttransparenzbericht erstellen? 

Unternehmen mit über 500 Beschäftigten, die nicht tarifgebunden vergüten, müssen gemäß dem Entgelttransparenzgesetz alle drei Jahre einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit veröffentlichen. Tarifgebundene oder tarifanwendende Unternehmen über 500 Beschäftigte müssen alle fünf Jahre einen Bericht veröffentlichen. Es wird geprüft, ob es strukturelle Benachteiligungen oder ungerechtfertigte Unterschiede im Gehalt gibt. Dafür werden verschiedene Werkzeuge wie Fragebögen und Checklisten verwendet, um mögliche Diskriminierungsmuster aufzudecken. Ab Juni 2026 verändert sich die Berichtspflicht. Arbeitgeber mit mehr als 100 Mitarbeiter*innen müssen dann laut Artikel 9 der Richtlinie umfassende Informationen zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle in ihren Unternehmen veröffentlichen. Dies umfasst das allgemeine geschlechtsspezifische Entgeltgefälle sowie Unterschiede bei variablen Gehaltsbestandteilen. Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten sind nicht verpflichtet, diese Informationen vorzulegen, können dies aber freiwillig tun. 

Welche betrieblichen Verfahren helfen Unternehmen bei der Überprüfung der Lohngleichheit?  

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendliche (BMFSFJ) empfiehlt verschiedene Instrumente zur Überprüfung der Lohngleichheit in Unternehmen gemäß dem Entgelttransparenzgesetz. Ein solches Prüfverfahren umfasst Bestandsaufnahme, Analyse und Ergebnisbericht. Die Daten werden statistisch validiert und nach Geschlecht aufgeschlüsselt. Tätigkeiten werden auf Gleichwertigkeit und mögliche Entgeltdiskriminierung analysiert. Die Ergebnisse werden dann zusammengefasst und intern veröffentlicht. Empfohlene Instrumente sind der eg-check und der ILO-Leitfaden

Wann müssen Gehälter offengelegt werden?  

Die Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union muss bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Das bedeutet, dass Unternehmen bis Juni 2026 ihre Einstiegsgehälter oder Gehaltsspannen im Bewerbungsprozess transparent machen müssen. Entweder in der Stellenausschreibung selbst oder mündlich vor dem unterzeichnen des Arbeitsvertrages. 

Hat man das Recht, zu erfahren, was die Kolleg*innen verdienen?  

Durch das Entgelttransparenzgesetz von 2017 haben Mitarbeiter*innen in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitenden schon jetzt das Recht auf einen individuellen Auskunftsanspruch. Um personenbezogene Daten zu schützen sieht das Gesetz vor, dass das Gehalt von mindestens sechs Kolleg*innen, die gleiche oder gleichwertige Arbeit machen, angefragt werden muss (§ 12 Abs. 3 EntgTranspG,). Die neue EU-Richtlinie legt fest, dass alle Beschäftigten einen verbindlichen Anspruch auf individuelle Auskunft haben, also auch in kleineren Betrieben. Außerdem muss nun auch das Vergleichsentgelt mitgeteilt werden, selbst wenn die Vergleichsgruppe aus weniger als sechs Personen des anderen Geschlechts besteht, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Über dieses Recht müssen Unternehmen ihre Arbeitnehmer*innen jährlich informieren (Artikel 7, Richtlinie (EU) 2023/970). Individuelle Auskünfte über das Entgelt spezifischer Kolleg*innen müssen aber nicht gegenüber demjenigen erteilt werden, der das Auskunfsersuchen stellt; hier können die Mitgliedsstaaten auch mittelbare Auskünfte in datenschutzfreundlicher Weise regeln. Wie dies ausgestaltet werden wird, ist noch offen. 

Sind Gehälter vertraulich?  

Arbeitnehmende dürfen auch schon jetzt offen über ihr Gehalt sprechen.

Was sind die Pflichten des Arbeitgebenden mit der neuen EU-Regelung? 

Die Pflichten des Arbeitgebers umfassen verschiedene Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und Gleichstellung im Unternehmen. Dazu gehören die transparente Offenlegung der Gehaltsspanne oder des Einstiegsgehalts bereits in der Stellenausschreibung sowie die Verwendung geschlechtsneutraler Berufsbezeichnungen. Unternehmen müssen auf Anfrage Informationen über die durchschnittlichen Gehälter von Teammitgliedern gleicher oder ähnlicher Tätigkeit teilen. Diese Informationen sind nach Geschlechtern aufgeteilt. Das Unternehmen informiert jährlich proaktiv über das Auskunftsrecht. Des Weiteren müssen Unternehmen transparente Kriterien zur beruflichen Weiterentwicklung bereitstellen, die geschlechtsneutral und objektiv sind. Außerdem gibt es Berichtspflichten, die nach Unternehmensgröße variieren: Ab 100 Beschäftigten besteht eine Berichtspflicht über den Gender-Pay-Gap, wobei ein Unterschied von über 5 % Maßnahmen zur Verbesserung erfordert.  

Wie schafft man geschlechtsneutrale Kriterien und Prozesse für die Lohnfestsetzung? 

Das Unternehmen braucht eine nachvollziehbare Gehaltsstruktur. Die Voraussetzung dafür ist eine Jobarchitektur mit Karrierestufen, Karrierelevels (Grades) und Gehaltsbändern. Diese müssen objektiv und geschlechtsneutral definiert sein (Artikel 4, Absatz 2 und 4, Richtlinie (EU) 2023/970).

Unterschied gleiche und gleichwertige Arbeit? 

Gleiche Arbeit bedeutet, dass Mitarbeitende identische oder ähnliche Aufgaben ausführen können, unabhängig davon, ob sie am selben oder an verschiedenen Arbeitsplätzen arbeiten. Sie können sich also bei Bedarf vertreten. Beispiel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Kfz-Mechanikerinnen und Kfz-Mechaniker können einander vertreten und üben somit die gleiche Tätigkeit aus.

Gleichwertige Arbeit bezieht sich auf Tätigkeiten mit ähnlichen Anforderungen und Belastungen, auch wenn sie inhaltlich unterschiedlich sind. Die Vergleichskriterien umfassen die Art der Arbeit, die Ausbildungsanforderungen und die Arbeitsbedingungen.
Auch Tätigkeiten, die auf den ersten Blick unterschiedlich erscheinen, können tatsächlich gleichwertig sein, ebenso wie auf den ersten Blick gleich erscheinende Tätigkeiten durchaus nicht gleichwertig sein müssen. Weniger transparente Merkmale, wie der individuelle Wert der Mitarbeitenden für das Unternehmen, können ebenfalls eine Rolle spielen. Zum Beispiel, wenn eine Person zusätzliche Skills hat, die sie zur Übernahme weiterer Aufgaben befähigen. So könnte ein*e Kfz-Mechaniker*in, der*die auch eine Ausbildung als Buchhalter*in hat, auch im Accounting arbeiten. Dies kann eine Ungleichbehandlung im Entgelt rechtfertigen, selbst wenn diese anderweitigen Einsätze nicht konkret beabsichtigt sind. 

Illustration von drei Fragezeichen in Blau- und Korallentönen. Ein Mann steht in der Vertiefung des Fragezeichens in der Mitte und kratzt sich am Kopf.

Noch Fragen offen? In unserem Artikel „FAQ zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie“ findest du gebündeltes Wissen aus Webinaren, Studien und Expertengesprächen – laufend aktualisiert und praxisnah aufbereitet. So bleibst du immer auf dem neuesten Stand und bestens vorbereitet.

Unsere Expert*innen zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Unter anderem diese Expertinnen und Experten stellen ihr Know-how für Stepstone Insider zum Thema EU-Entgelttransparenzrichtlinie zur Verfügung, um dich optimal vorzubereiten:

Sven Maaßen
Senior Manager Compensation bei Stepstone

Sven Maaßen ist Senior Manager Compensation bei Stepstone und beschäftigt sich seit zwei Jahrzehnten mit den Themen Vergütung, Arbeitsmarkt und HR-Strategie. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Umsetzung von Vergütungsstrukturen, der Einordnung wirtschaftlicher Entwicklungen sowie der Analyse regulatorischer Veränderungen – aktuell insbesondere mit der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz. Für Stepstone Insider teilt er sein Wissen rund um Gehaltstrends, Transparenzanforderungen und praxisnahe Umsetzungstipps für Unternehmen.

Nadine Nobile
Buchautorin & Mitgründerin von New Pay Collective

Nadine Nobile ist Mitgründerin des New Pay Collective und eine Vorreiterin im Bereich innovativer Vergütungssysteme. Als Sparringspartnerin und Impulsgeberin unterstützt sie Organisationen dabei, Vergütung ganzheitlich und partizipativ zu gestalten. Sie ist Co-Autorin der Bücher New Pay (2019) und New Pay Journey (2023), die den Weg zu mehr Transparenz und Fairness in der Arbeitswelt ebnen. Darüber hinaus engagiert sie sich mit ihrem Netzwerk New Work Women für eine vielfältige und diverse Arbeitswelt auf Augenhöhe.

Dr. Karolin Andréewitch-Wallner
Rechtsanwältin und Partnerin im Arbeitsrechtsteam von Taylor Wessing Österreich

Dr. Karolin Andréewitch-Wallners Schwerpunkte liegen in den Bereichen kollektives Arbeitsrecht, Arbeitszeit, „Global Mobility“ sowie Mitarbeiterbeteiligung und Gleichbehandlung. Dr. Andréewitch-Wallner ist externe Lektorin an der Fachhochschule Wiener Neustadt und trägt regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen vor, unter anderem in Webinaren von Stepstone.

Martina Ernst
People & Culture Profi und Gründerin von FairEqualPay und SalaryNegotiations

Martina Ernst ist People & Culture Profi, Unternehmerin und akademische Leiterin an der WU Executive Academy. Mit ihrer internationalen Erfahrung als Personalchefin, Geschäftsführerin und Aufsichtsratsvorsitzende unterstützt sie Unternehmen auf dem Weg zu fairer und gleichwertiger Vergütung im Einklang mit der Unternehmenskultur. Martina glaubt an die Kraft der Netzwerke und engagiert sich für (weibliche) Karriere, und DEI als Vorständin im WU Executive Academy Female Leaders Network, im WU EA International Advisory Board und im ENGAGE.EU International Advisory Board.

Johanna Schaller
Senior Managerin Workforce Transformation

Johanna Schaller ist Teil des Workforce Transformation Teams von PwC Österreich. Die Senior Managerin bringt eine vielseitige Beratungserfahrung im internationalen Umfeld mit und ihr Fokus liegt, neben der Strategieberatung nationaler und internationaler Klienten im Bereich New Work und Diversity, Equity & Inclusion, auf der Equal Pay Beratung von Klient*innen. Dazu gehören einerseits EQUAL-SALARY Zertifizierungen von Unternehmen, aber auch die Etablierung von Jobarchitekturen und Evaluierung von Jobfunktionen. Sie studierte int. Betriebswirtschaft an der FH Eisenstadt bzw. DCU Dublin, ist dipl. betriebliche Resilienzmanagerin und PERMA-Lead® zertifizierte Trainerin sowie Vortragende zu aktuellen Equal Pay Themen.