
Arbeitszeitgesetz: Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen
Inhalt
- Das Wichtigste auf einen Blick
- Was ist das Arbeitszeitgesetz?
- Die wichtigsten Bestimmungen
- Ausnahmen des ArbZG
- Arbeitszeit als Faktor für Mitarbeiterbindung
- Arbeitszeitgesetz und moderne Arbeitsmodelle
- Rechte und Pflichten
- FAQ
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Arbeitszeitregelungen bilden das Fundament für eine gesunde und produktive Arbeitsumgebung und sichern die Rechte der Mitarbeitenden. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Deutschland spielt hierbei eine zentrale Rolle, indem es klare Vorgaben zu Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten macht. So trägt es maßgeblich zur Gesundheit, Sicherheit und Zufriedenheit der Arbeitnehmer*innen bei.
Doch welche Regelungen gibt es, worauf gilt es zu achten? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes sowie deren praktische Anwendung. Es werden die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmer*innen beleuchtet und moderne Arbeitsmodelle im Kontext des ArbZG betrachtet. So können die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und gleichzeitig ein attraktives Arbeitsumfeld geschaffen werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Arbeitnehmer*innen dürfen grundsätzlich maximal 8 Stunden täglich arbeiten, diese Stunden sind jedoch erweiterbar
- Bei einer Arbeitszeit von 6-9 Stunden sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben
- Arbeitnehmer*innen haben Anspruch auf mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit nach einem Arbeitstag
- Grundsätzlich darf am Wochenende und an Feiertagen nicht gearbeitet werden, es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen
- Arbeitgeber*innen müssen Arbeitszeiten aufzeichnen und mindestens zwei Jahre aufbewahren
Was ist das Arbeitszeitgesetz und wozu dient es?
Das Arbeitszeitgesetz in Deutschland regelt die maximal zulässigen Arbeitszeiten und Pausen für Arbeitnehmer*innen. Es besteht seit 1994 und löste damit die zuvor bestehende Arbeitszeitverordnung ab. Das Ziel des Gesetzes ist, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmenden zu schützen sowie eine ausgewogene Work-Life-Balance zu fördern.
Die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes
Arbeitszeit
Die maximale Arbeitszeit pro Tag sind laut dem Arbeitszeitgesetzt acht Stunden, diese dürfen jedoch auf zehn Stunden erhöht werden. Das gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten dennoch bei acht Stunden liegt. Dies ist in Paragraph 3 des Gesetzes festgehalten. Mehr als 10 Stunden zu arbeiten, ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Sollte diese Höchstgrenze überschritten werden, sind Arbeitgeber dazu angehalten ihren Angestellten innerhalb von 24 Wochen einen Ausgleich zu ermöglichen.
Pausenregelung
Die Pausenzeit wird in Paragraph 4 des Gesetzes geregelt und orientiert sich an der Arbeitszeit. Arbeitnehmer*innen stehen mindestens 30 Minuten Pause bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden zu. Die Zeit darf jedoch auf 2x 15 Minuten aufgeteilt werden. Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit müssen Mitarbeitende dann mindestens 45 Minuten Pause machen.
Ruhezeiten
In Paragraph 5 legt das Arbeitszeitgesetz Ruhezeiten fest – also die Zeit, in der Arbeitnehmer*innen nach einem Arbeitstag pausieren müssen, bevor sie wieder zur Arbeit kommen dürfen. Die Grundregel lautet hierbei, dass Beschäftigte mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit nach einem Arbeitstag haben. Wenn eine Arbeitnehmer*in also beispielsweise um 18 Uhr Feierabend macht, dann darf sie frühestens wieder um 5 Uhr morgens am nächsten Tag wieder arbeiten.
Ausnahmen des Arbeitszeitgesetzes
Grundsätzlich gilt, dass Ruhezeiten zwischen der Arbeit 11 Stunden betragen müssen. Und auch, dass an Sonn- und Feiertagen nicht gearbeitet werden darf – dennoch gibt es Ausnahmeregelungen.
Unter diesen Bedingungen können Ruhezeiten können verkürzt werden
In einigen Branchen, wie beispielsweise Krankenhäusern, Pflegeheimen, Gaststätten, Verkehrsbetrieben, Rundfunk, Landwirtschaft und Tierhaltung können Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden. Wichtig ist, dass diese verkürzte Ruhezeit innerhalb eines Monats oder innerhalb von vier Wochen durch längere Ruhezeiten von mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird.
Beispiel: Eine Krankenschwester hat an einem Tag nur 10 Stunden Pause bis zur nächsten Schicht. Dafür muss sie innerhalb von vier Wochen einen Ausgleich bekommen, indem sie beispielsweise an einem anderen Tag 12 Stunden Ruhezeit bis zur nächsten Schicht hat.
Diese Branchen arbeiten auch an Sonn- und Feiertagen
Allgemein ist in Paragraph 9 des Arbeitszeitgesetzes geregelt, dass Arbeitnehmer*innen nicht an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen arbeiten dürfen. Doch auch dieser Paragraph beinhaltet einige Ausnahmen. Diese sind in Paragraph 10 festgehalten. Denn in Branchen und Tätigkeiten, die für das öffentliche Leben, die Sicherheit oder die Versorgung erforderlich sind, gilt diese Regelung nicht. Dies können beispielhaft folgende Branchen sein:
- Not- und Rettungsdienste: Krankenhäuser, Pflegeheime, Feuerwehr, Polizei
- Gastronomie und Hotellerie: Restaurants, Hotels
- Verkehrsbetriebe: Busse, Bahnen, Flugzeuge
- Versorgung und Infrastruktur: Energie- und Wasserversorgung, Müllabfuhr
- Medien: Rundfunk, Fernsehen, Zeitungen
- Landwirtschaft und Tierhaltung: Arbeiten, die nicht aufgeschoben werden können
Wenn an Sonn- oder Feiertagen gearbeitet wird, steht den Mitarbeitenden laut Paragraph 11 ein Ausgleich durch einen Ersatzruhetag zu. Dieser muss nach einem Sonntagsdienst innerhalb von zwei Wochen gewährt werden und nach einem Feiertag innerhalb von acht Wochen. Laut Paragraph 11, Absatz 1 müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben.
Tatsächlich kann es auch in anderen Branchen durch behördliche Sondergenehmigungen zu Arbeiten an Sonn- und Feiertagen kommen. Arbeitgeber können laut Paragraph 13 in besonderen Fällen bei den zuständigen Behörden (meist die Gewerbeaufsichtsämter oder Ämter für Arbeitsschutz) eine Genehmigung zur Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn ein dringendes Bedürfnis nachgewiesen werden kann und keine anderen Lösungen möglich sind. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Gesundheitskrise besteht und dafür etwas dringend produziert werden muss.
Diese Ausnahmen gelten bei Bereitschaftsdienst
Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmende nicht mehr als acht und in Ausnahmefällen zehn Stunden arbeiten dürfen. Aber nach Paragraph 7 kann es dennoch erlaubt sein, wenn es in Tarifverträgen oder in Betriebs- und Dienstverordnungen so festgelegt ist. Nämlich dann, wenn ein wesentlicher Teil regelmäßig aus Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft besteht.
Bereitschaftsdienst bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen bereit sein müssen, jederzeit mit der Arbeit zu beginnen, wenn es nötig ist. Diese Zeit zählt nach ArbZG als Arbeitszeit und wird daher voll vergütet Arbeitsbereitschaft ist die Zeit, in der Arbeitnehmer*innen darauf warten, mit der Arbeit zu starten.
Arbeitsbereitschaft – ein Beispiel
Eine Feuerwehrfrau verbringt ihre Schicht in der Feuerwache. Während dieser Zeit kann sie sich ausruhen, lesen oder anderen leichten Tätigkeiten nachgehen, muss jedoch jederzeit bereit sein, sofort auf einen Notruf zu reagieren und zum Einsatz auszurücken. Diese Zeit gilt als Arbeitsbereitschaft, da sie sich am Arbeitsplatz bereithält und jederzeit einsatzbereit sein muss.
Diese Gesetze schützen Schwangere, Jugendliche und Schwerbehinderte
Schwangere und Stillende stehen unter einem besonderen Schutz, der im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgehalten wird. Sie dürfen lauf Paragraph 4 nicht länger als 8,5 Stunden arbeiten. Und schwangere Jugendliche dürfen nur bis zu acht Stunden täglich arbeiten. Außerdem dürfen Schwangere und Stillende laut Paragraph 5 nicht nach 20 Uhr beschäftigt werden.
Auch Jugendliche (15-18 Jahre) dürfen laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) nicht länger als acht Stunden arbeiten. Bei Auszubildenden gilt auch die Zeit in der Berufsschule als Arbeitszeit. Schwerbehinderte können von Arbeitszeiten von über 8 Stunden täglich freigestellt werden, wenn sie dies möchten (§ 164 SGB IX).
Arbeitszeit als Faktor für Mitarbeiterbindung
Die Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeitregelungen ist entscheidend für die Zufriedenheit und Bindung von Mitarbeitenden. Studien zeigen, dass je zufriedener Mitarbeiter*innen sind, desto eher fühlen sie sich mit dem Unternehmen verbunden. Hierzu gehört auch eine ausgewogene Work-Life-Balance. Diese ist eng mit geringerer Fluktuation verknüpft (Gallup ).
Die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten und Pausenregelungen ist auch mit höherer Arbeitszufriedenheit und geringeren Krankheitsraten verbunden. Der DGB-Index „Gute Arbeit“ zeigt immer wieder auf wie Belastungen auf der Arbeit zu Unzufriedenheit und Krankheit führen können.

Arbeitszeitgesetz und moderne Arbeitsmodelle
Homeoffice, Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit und Co. stellen Arbeitgeber vor die Herausforderung, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu gewährleisten. Während diese Modelle Arbeitnehmer*innen mehr Freiheit und eine bessere Work-Life-Balance bieten, erschweren sie die Kontrolle und Dokumentation der Arbeitszeiten. Alle Modelle müssen sicherstellen, dass die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden im Durchschnitt und die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden. Ruhezeiten und Pausenregelungen müssen ebenfalls eingehalten werden.
Im September 2022 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass die Arbeitszeit von Arbeitnehmer*innen aufgezeichnet werden muss. Die Grundlage hierfür findet sich in Paragraph 3, Absatz 2, Nummer 1 des Gesetzes. Arbeitgeber sind demnach dazu verpflichtet ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen. Dabei können Zeiterfassungstools helfen, die Arbeitszeiten auch bei flexiblen Modellen genau zu erfassen und sicherzustellen, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Toggl Track, Clockify oder Personio: Unternehmen sollten sorgfältig prüfen, welches Tool das richtige für die spezifischen Anforderungen sind. Die Aufzeichnungen müssen laut Paragraph 16 mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Diese Regelung dient der besseren Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeitgesetze und soll dazu beitragen, Überlastung und Verstöße gegen die maximal zulässigen Arbeitszeiten zu verhindern.
Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmer*innen
Arbeitnehmer*innen haben das Recht auf die Einhaltung der maximalen Arbeitszeiten und vorgeschriebenen Ruhezeiten. Sie dürfen nicht gezwungen werden, gegen das Arbeitszeitgesetz zu arbeiten. Bei Verstößen können sich Arbeitnehmer*innen laut Paragraph 17 an den Betriebsrat oder die zuständigen Aufsichtsbehörden wenden.
Der Betriebsrat hat die Aufgabe und das Recht, die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften zu überwachen. Er muss bei der Einführung und Gestaltung neuer Arbeitszeitmodelle eingebunden werden und verfügt über ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 BetrVG). Dies stellt sicher, dass Entscheidungen, die die Arbeitszeiten betreffen, nicht ohne seine Zustimmung getroffen werden und die Rechte der Arbeitnehmer*innen geschützt bleiben.
Häufig gestellte Fragen zum Arbeitszeitgesetz:
Grundsätzlich sieht das Arbeitszeitschutzgesetz vor, dass Angestellte bis zu acht Stunden täglich arbeiten. Es ist jedoch erlaubt, bis zu zehn Stunden am Tag zu arbeiten, wenn die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten acht Stunden beträgt. Eine Erhöhung auf 10 Stunden ist demnach gelegentlich erlaubt, wenn sie durch eine Reduzierung der Arbeitszeit an anderen Tagen ausgeglichen wird.
Eine Arbeitszeit von 12 Stunden am Stück ist nicht allgemein erlaubt. In Ausnahmefällen kann eine Arbeitszeit von 12 Stunden rechtens sein. Zum Beispiel bei Notfällen oder in bestimmten Branchen wie dem Gesundheitswesen.
Grundsätzlich ist eine 60-Stunden-Woche nicht erlaubt. Laut dem Arbeitszeitgesetz beträgt die maximale Arbeitszeit pro Woche für Arbeitnehmer*innen 48 Stunden pro Woche arbeiten (bei 8 Stunden täglich über 6 Tage). Laut Paragraph 21 a gibt es für Beschäftigte im Straßenverkehr eine Ausnahme. Diese besagt, dass die Wochenarbeitszeit auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn der Durchschnitt von 48 Stunden innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen nicht überschritten wird.
Nach einer Arbeitszeit von 10 Stunden muss eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden, wie in Paragraph 5 des Arbeitszeitgesetzes festgelegt ist.
Zwischen zwei Schichten muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen. Dies dient dazu, den Arbeitnehmer*innen ausreichend Erholungszeit zwischen den Arbeitstagen zu ermöglichen und ihre Gesundheit zu schützen.
Eine tägliche Arbeitszeit von 13 Stunden ist grundsätzlich nicht erlaubt. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt eine tägliche Arbeitszeit von maximal 10 Stunden, sofern die Durchschnittsarbeitszeit innerhalb von sechs Monaten bei 8 Stunden liegt. Für eine tägliche Arbeitszeit von 13 Stunden wären besondere Genehmigungen oder Ausnahmen erforderlich.
Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen arbeitsfrei bleiben. An Sonn- und Feiertagen darf die Arbeitszeit in der Regel nicht länger als acht Stunden dauern. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn der Ausgleich innerhalb von sechs Monaten erfolgt.






