About us
Der Erdölbevorratungsverband (EBV) wurde im Jahre 1978 auf der Grundlage des Erdölbevorratungsgesetzes (ErdölBevG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hamburg errichtet.
Aufgabe des EBV ist es, Vorräte an Erdöl und Erdölerzeugnissen (Benzin, Dieselkraftstoff, Heizöl EL und Flugturbinenkraftstoff [Kerosin]) im Umfang von mindestens 90 Tagen der entsprechenden Nettoimporte von Rohöl und Mineralölprodukten bezogen auf das vorangegangene Jahr und ausgedrückt in Rohöläquivalenten zu halten.
Alle Unternehmen, die die betreffenden Produkte im Inland herstellen oder nach Deutschland importieren, sind Pflichtmitglieder des Erdölbevorratungsverbandes und müssen Pflichtbeiträge zu dessen Finanzierung leisten.