Über uns
Seit die so genannte Doppelspitze aus hauptamtlichem Oberkreisdirektor und ehrenamtlichem Landrat im Ennepe-Ruhr-Kreis 1996 abgeschafft wurde, übernimmt der Landrat eine Vielzahl von Aufgaben. Er leitet die Kreispolizeibehörde und die Kreisverwaltung. Dem Landrat obliegt die gesetzliche Vertretung des Kreises in Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Er erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Die Beschlüsse des Kreistags, des Kreisausschusses und der übrigen Ausschüsse werden von ihm vorbereitet und ausgeführt. Neben der ihm obliegenden repräsentativen Vertretung des Kreises hat er den Vorsitz im Kreistag (hier ist er das 67. stimmberechtigte Mitglied) und im Kreisausschuss, er leitet die Sitzungen und setzt die Tagesordnungen fest.