Die berufliche Tätigkeit der Sozialpädagogischen Assistentin/ des Sozialpädagogischen Assistenten ist vor allem durch Mitwirkung und Unterstützung gekennzeichnet. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung " Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/ Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent" . Daneben wird d Erweiterte Sekundarabschluss Ier erworben, der zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe berechtig t. Die erfolgreich absolvierte Abschlussprüfung mit einer mindestens befriedigenden Leistung im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich-Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis berechtigtEintritt in die Fachschule Sozialpädagogik (Erzieherausbildung)zum . Der Abschluss als „ Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in“ ist die Voraussetzung für die Erzieherausbildung.
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