Im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer
Sachbearbeitung (m/w/d)
in der Abteilung IV (Kultur), Referat IV4 – Film und Medien zu besetzen.
Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes und an vergleichbare Tarifbeschäftigte (bis Entgeltgruppe 11 TV-H).
Fachliches Anforderungsprofil:
Persönliches Anforderungsprofil:
Wir bieten einen krisensicheren Arbeitsplatz mit regelmäßigen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Sie werden ein interessantes und verantwortungsvolles Aufgabengebiet sowie eine angenehme, teamorientierte Arbeitsatmosphäre kennenlernen.
Dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst wurde das Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf verliehen:
Wir unterstützen Ihre Mobilität mit dem LandesTicket Hessen – zur hessenweiten ÖPNV-Nutzung und dies nicht nur für den Arbeitsweg!
Das Ministerium strebt eine generelle Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Positionen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Qualifizierte Frauen sind daher besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar (§ 9 Abs. 2 HGlG). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Ebenso begrüßt werden Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte mit den üblichen Bewerbungsunterlagen und einer aktuellen Beurteilung bzw. einem aktuellen Arbeitszeugnis (nicht älter als sechs Monate) mit Auskunft über Art und Umfang der Aufgaben sowie der dabei gezeigten Leistungen schriftlich unter der Kennziffer SB IV 4 (0404) bis zum 1. März 2021 an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Referat I 4, Rheinstraße 23-25, 65185 Wiesbaden. Es wird empfohlen, die Bewerbung auf dem Dienstweg einzureichen.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur in Kopie ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet werden. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von § 23 Abs. 1 i.V.m. Abs. 8 Satz 2 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSlG) zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens.