Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Redakteur*in Social Media
(EG 11 TVöD)
für das Amt für Kommunikation
Als Schaltstelle der Stadtverwaltung in Sachen Öffentlichkeitsarbeit ist das Amt für Kommunikation mit seinen circa 25 Beschäftigten sowohl Mittler zwischen dem Oberbürgermeister und den Medien, als auch Anbieter von Informationen, die sich direkt an Bürger*innen richten.
Im Sachgebiet „Medien“ werden die städtischen Mitteilungen an Medien im Rahmen des „Pressedienstes der Landeshauptstadt Düsseldorf“ erstellt und veröffentlicht, Medienanfragen koordiniert und beantwortet sowie Pressekonferenzen, -gespräche und Fototermine mediengerecht vorbereitet und dazu eingeladen. Darüber hinaus erfolgen im Sachgebiet die redaktionelle Betreuung der gesamtstädtischen Social-MediaKanäle und die Erstellung von Bewegtbildern.
Die Einstellung erfolgt nach Inkrafttreten des Haushaltes 2021 unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Die Stadtverwaltung Düsseldorf verfolgt offensiv das Ziel zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Als moderne Landeshauptstadt setzen wir auf qualifizierte Bewerber*innen, um gegenwärtig und in Zukunft einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern in unserer Verwaltung sicherzustellen. Wir wollen weibliche und männliche Fachkräfte gleichermaßen ansprechen und ermutigen sich zu bewerben.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt die berufliche Integration nach dem SGB IX ernst. Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 26. April 2021 an die Stadtverwaltung, Amt 10/624, Kennziffer 13/00/02/21/141, 40200 Düsseldorf, E-Mail: personalwirtschaft@duesseldorf.de. E-Mail-Bewerbungen können auf eigenes Risiko als PDF-Datei übersandt werden.* Ansprechpartnerin: Frau Silke Bräuer, Telefon (0211) 89-2 12 25, Moskauer Straße 27, Zimmer 515.
* Hinweis zum Datenschutz: Bewerbungsunterlagen, die per einfacher E-Mail als unverschlüsselte PDF-Datei übersandt werden, sind auf dem Postweg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt.