Nick Marten
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Seit Anfang 2023 hat das Bürgergeld in Deutschland das Arbeitslosengeld II abgelöst, auch bekannt als Hartz IV. Bürgergeld ist nicht nur in der Arbeitslosigkeit erhältlich, sondern auch, wenn das Gehalt nicht die Lebenshaltungskosten deckt. Berufstätige dürfen einen sogenannten Ergänzungsbetrag beim Jobcenter beantragen, um ihr Gehalt aufzustocken.
Doch wie funktioniert dieses Aufstocken und wer hat Anspruch darauf? In diesem Beitrag erfährst du mehr über die Voraussetzungen und die Höhe des Bürgergelds in der Erwerbstätigkeit und wie es das Einkommen von Arbeitnehmenden und Selbstständigen ergänzt.
Der Zuschuss zum Lohn durch Bürgergeld ist eine Leistung, die Geringverdiener unterstützen soll. Selbst wenn du einer Arbeit nachgehst, reicht dein Einkommen möglicherweise nicht aus, um deinen Lebensunterhalt vollständig zu decken. In solchen Fällen greift das Bürgergeld als ergänzende Unterstützung. Der Staat leistet sozusagen einen Zuschuss, um das Einkommen auf ein angemessenes Niveau anzuheben.
Diese Leistung ist Teil des sogenannten ergänzenden Bürgergeldes, das gezielt Menschen unterstützt, deren Erwerbseinkommen unterhalb des Existenzminimums liegt. Dies gilt sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitbeschäftigte.
Mehr als ein Viertel aller Empfänger*innen des Bürgergelds ist erwerbstätig, sowohl Arbeitnehmende als auch Selbstständige. Sie bilden die Gruppe der sogenannten Aufstocker*innen. Aufstocken bedeutet, dass das vorhandene Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um Miete, Essen und andere lebensnotwendige Dinge zu bezahlen. Dies ist häufig bei Minijobs, Midijobs oder bei Zahlung des Mindestlohns der Fall. Durch eine finanzielle Förderung stocken die Bürgergeld-Beziehenden ihr geringes Einkommen bis zur Bedarfsobergrenze auf.
Wenn dein Gehalt trotz Angestelltenverhältnis nicht zum Leben ausreicht, kannst du beim Jobcenter einen Antrag auf zusätzliches Bürgergeld stellen. Auch wenn du dich aufgrund von Kurzarbeit in einer finanziellen Notlage befindest, hast du Anspruch auf einen Zuschuss. Solltest du einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen und sehr gering verdienen, bist du ebenfalls berechtigt, einen Antrag auf den Ergänzungsbetrag zu stellen.
Bei der Entscheidung beurteilt das Jobcenter das Einkommen der gesamten Familie, da dieses auch für Partner und Kinder genügen muss. Die zuständigen Sachbearbeiter*innen betrachten die Familienmitglieder innerhalb des Bürgergeldsystems als Bedarfsgemeinschaft. Dies bedeutet, dass bei der Antragsstellung für das Bürgergeld eine Prüfung des Lebensbedarfs der Familie (Lebenspartner und Kinder) sowie des gesamten Familieneinkommens erfolgt und gemäß dem Bürgergeldgesetz zu berücksichtigen ist.
Um einen Zuschuss zum Lohn durch Bürgergeld zu erhalten, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Höhe des Ergänzungsbetrags ist im Wesentlichen von drei Faktoren abhängig:
Bei der Berechnung des Gehaltszuschusses berücksichtigt das Jobcenter nicht nur das monatliche Bruttoeinkommen. Auch hier musst du das Einkommen der gesamten Bedarfsgemeinschaft gegenüber dem Jobcenter angeben. Damit du den Ergänzungsbetrag genehmigt bekommst, ist es wichtig herauszustellen, dass du mit deinen vorhandenen Einnahmen deinen Bedarf nicht decken kannst. Zum Einkommen zählen beispielsweise diese Einnahmen:
Seit Juli 2023 gilt, dass das eigene Vermögen über 40.000 Euro (bzw. 55.000 Euro bei Wohngemeinschaften oder Ehepaaren) liegen muss, bevor das Jobcenter es bei der Berechnung des Ergänzungsbeitrags heranzieht. Eine zentrale Anforderung für den Bezug des Zuschusses besteht somit darin, weniger als 40.000 Euro an Vermögen zu besitzen.
Hierbei wird das sogenannte "erhebliche Vermögen" berücksichtigt, das nicht nur Bargeld und Kontoguthaben umfasst, sondern auch Sparbriefe, Wertpapiere, Wertgegenstände wie Schmuck und Sammlerobjekte, Fahrzeuge, teure Technologie, Erbschaften, Lebensversicherungen sowie Haus- und Wohneigentum.
Der Bedarf bezieht sich auf den Betrag, der dir und deiner Familie für den Lebensunterhalt zusteht. Er setzt sich hauptsächlich aus dem sogenannten Regelbedarf, also z.B. die Kosten für Lebensmittel oder Bekleidung, sowie den Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Die Differenz zwischen deinem Bedarf und deinem Einkommen ergibt den Ergänzungsbetrag, der dir ausgezahlt wird.
Die Höhe des Regelbedarfs wird jedes Jahr vom Gesetzgeber angepasst und richtet sich unter anderem nach dem Familienstand des Antragstellenden (Stand Januar 2024):
Im ersten Jahr überprüft das Jobcenter noch nicht, ob die Wohnkosten angemessen sind. Sie decken die Unterkunftskosten, unabhängig von ihrer Höhe. Wenn du Bürgergeld beantragst, besteht also im ersten Jahr keine Umzugsnotwendigkeit.
Praxisbeispiel: Nimm an, die volljährige Nina arbeitet in einem Teilzeitjob und verdient monatlich 800 Euro brutto. Ihr Bedarf, der sich aus dem festen Regelbedarf (563 Euro) und den Kosten für Unterkunft und Heizung zusammensetzt (437 Euro), wird auf 1000 Euro pro Monat geschätzt. Nach Abzug ihres Einkommens bleibt ein Differenzbetrag von 200 Euro, den das Jobcenter als Ergänzungsbetrag auszahlt, um sicherzustellen, dass Nina ihren Bedarf decken kann.
Das Jobcenter ermutigt Bürgergeld-Beziehende, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder beizubehalten, indem es Freibeträge für Erwerbseinkommen gewährt. Innerhalb dieser Freibeträge verrechnet das Jobcenter teilweise das Einkommen nicht mit dem Bürgergeld, wodurch Personen, die Bürgergeld beziehen und arbeiten, mehr Geld zur Verfügung haben als solche, die nicht erwerbstätig sind.
Die entsprechenden Einkommensfreibeträge sind in § 11b SGB II (Bürgergeldgesetz) festgelegt und wurden im Januar 2024 angehoben. Das Jobcenter gewährt erwerbstätigen Bürgergeld-Beziehenden folgende Freibeträge:
Praxisbeispiel: Leo verdient monatlich 520 Euro in seinem Minijob, wofür er weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Die ersten 100 Euro seines Einkommens bleiben anrechnungsfrei, ebenso wie 20 Prozent der verbleibenden 420 Euro, was 84 Euro entspricht. Insgesamt rechnet das Jobcenter also 184 Euro seines Einkommens nicht auf sein Bürgergeld an.
In unserem Beitrag zum Thema „Zuschüsse für Geringverdienende“ erfährst du, welche finanziellen Zuschüsse du vom Staat in Anspruch nehmen kannst, um das fehlende Einkommen auszugleichen.
Bezüglich der Antragstellung gibt es keine Unterschiede im Vergleich zu einem regulären Bürgergeld-Antrag. Du musst dieselben Formulare verwenden wie bei einem herkömmlichen Bürgergeld-Antrag. Der Antrag ist auch digital auf der Website der Bundesagentur für Arbeit ausfüllbar. Zum Antrag musst du deine Einkommensnachweise beifügen, wie Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen. Außerdem verlangt das Jobcenter häufig Kontoauszüge der letzten drei bis maximal sechs Monate als Einkommensnachweise sowie Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung und letzte Heizkostenabrechnung.
Hier sind die Schritte im Überblick:
Die Wartezeit für die Auszahlung des Bürgergeldes variiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Bearbeitungsdauer deines Antrags, der Vollständigkeit deiner eingereichten Unterlagen und der Arbeitslast des zuständigen Jobcenters. In der Regel bearbeitet das Jobcenter den Antrag auf die finanzielle Förderung innerhalb von drei bis acht Wochen.
Das Jobcenter muss innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung treffen und einen Bescheid über das Bürgergeld ausstellen, ob es nun bewilligt oder abgelehnt wird. Sollte diese Frist verstreichen, hast du die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einzureichen.
Ein verbreiteter Irrtum unter Selbstständigen ist, dass sie im Notfall auf sich allein gestellt sind. Viele Selbstständige, deren Einkommen zum Leben nicht reicht, wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf staatliche Hilfen haben. Auch Selbstständige und Freiberufler*innen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Bürgergeld. Sie müssen nicht sofort umziehen oder angespartes Vermögen für den Lebensunterhalt einsetzen.
Genauso wie für Angestellte gilt auch für Selbstständige: In Deutschland haben alle erwerbsfähigen Personen Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht oder nur teilweise aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Weiterhin müssen sie erwerbsfähig und imstande sein, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Die Altersgrenze für den Anspruch auf Bürgergeld liegt zwischen 15 und 68. Weiterhin müssen sie eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Wenn du in der Selbstständigkeit Bürgergeld beantragen und dein Unternehmen weiterführen möchtest, musst du das Jobcenter durch konkrete Zahlen und Fakten davon überzeugen, dass du deine finanzielle Notlage in absehbarer Zeit überwinden kannst. Andernfalls prüft das Jobcenter, ob der Weg aus der Bedürftigkeit nicht besser durch ein Angestelltenverhältnis erfolgt. Dann musst du deine Selbstständigkeit aufgeben und dich um eine Anstellung bemühen.
Wenn du ausreichend verdienst, um deinen Lebensunterhalt oder den deiner Bedarfsgemeinschaft zu sichern, hast du keinen Anspruch auf die finanzielle Förderung. Ebenso hast du keinen Anspruch auf zusätzliches Bürgergeld, wenn du bereits andere Formen staatlicher Unterstützung erhältst. Dazu gehören unter anderem Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehen, Schüler*innen und Studierende, die Leistungen nach den BAföG-Regelungen erhalten, sowie Empfänger*innen von Altersrenten und Erwerbsunfähigkeitsrenten.
In einigen Fällen ist es für Geringverdienende möglich, bereits ausreichend finanzielle Unterstützung durch Sozialleistungen wie den Kinderzuschlag oder Wohngeld in Anspruch nehmen, um ausreichend finanzielle Unterstützung zu erhalten.
* Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Ein Zuschuss zum Gehalt durch Bürgergeld ist eine Form staatlicher Unterstützung, bei der Arbeitnehmende und Selbstständige ein zusätzliches Einkommen erhalten, um ihr Gehalt auf ein bestimmtes Mindestniveau anzuheben. Dieses Zusatzeinkommen wird in der Regel aus öffentlichen Mitteln finanziert und dient als Ergänzung zum regulären Lohn.
Alleinstehende erhalten seit Anfang 2024 563 statt 502 Euro pro Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro (vorher 451 Euro). Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 Euro und 471 Euro. 2025 soll die Steigerung dann nur noch sehr gering ausfallen.
Die Berechtigung für einen Zuschuss zum Gehalt durch Bürgergeld hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen des Arbeitnehmenden oder Selbstständigen, der Familienverhältnisse und anderer sozioökonomischer Kriterien. Typischerweise sind Personen mit niedrigem Einkommen oder solche, die Schwierigkeiten haben, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, die Hauptzielgruppe für diese Art von Unterstützung.
Ein Zuschuss zum Gehalt durch Bürgergeld trägt dazu bei, die Einkommensungleichheit zu verringern, Armut zu bekämpfen und die wirtschaftliche Sicherheit von Arbeitnehmenden und Selbstständigen zu verbessern. Indem das Bürgergeld niedrig bezahlte Arbeit aufwertet, trägt es dazu bei, die Motivation zur Beschäftigung zu erhöhen und die Arbeitsproduktivität zu steigern.
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