Beatrix Mittermann
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Der Begriff "Überzahlung" bezieht sich auf die Situation, in der eine Partei der anderen Partei mehr bezahlt als eigentlich vereinbart wurde.
Eine Überzahlung kann verschiedene Ursachen haben, darunter administrative Fehler, falsche Berechnungen oder ungenaue Dateneingaben. Es ist wichtig zu beachten, dass du als Arbeitnehmer nicht berechtigt bist, eine Überzahlung zu behalten, wenn du davon Kenntnis genommen hast. In der Regel muss der überzahlte Betrag vom Arbeitnehmer zurückgezahlt werden. Oftmals wird der Betrag auch mit der nächsten Lohnzahlung verrechnet.
In der Regel gilt eine dreijährige Verjährungsfrist für die Rückforderung von zu viel gezahltem Gehalt. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von der Überzahlung erfährt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Arbeitsverträge oder Tarifverträge oft kürzere Ausschlussfristen festlegen, üblicherweise im Bereich von drei bis sechs Monaten. Innerhalb dieser Frist kann der Arbeitgeber eine Rückzahlung fordern. Wenn die Überzahlung erst nach Ablauf dieser Frist festgestellt wird, hat der Arbeitgeber in der Regel keinen Anspruch mehr auf Rückforderung.
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Sobald dir auf der Lohnabrechnung oder deinem Konto Unstimmigkeiten auffallen, ist es ist ratsam die Angelegenheit direkt mit dem Arbeitgeber zu klären. Für ein vertrauensvolles Verhältnis ist es wichtig Missverständnisse zu vermeiden und eine transparente Lösung zu finden.
In Österreich versteht man etwas anderes unter dem Begriff. Unter Überzahlung versteht man dort den Differenzbetrag, den ein Arbeitgeber bereits ist, mehr als das Mindestgehalt zu zahlen.
Grundsätzlich sind Unternehmen seit 1. März 2011 dazu verpflichtet, ein Mindestgehalt bzw. einen Mindestlohn in Stellenanzeigen anzuführen. Manche geben zwar das tatsächliche Gehalt an, das sie bereit wären zu zahlen, aber in den meisten Fällen, wird lediglich das Mindestgehalt angegeben mit dem Zusatz „Bereitschaft zur Überzahlung“.
Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in der Regel bereit ist, mehr zu zahlen, als der Gesetzgeber oder der jeweilige Kollektivvertrag vorsieht. Meistens ist diese Überzahlung an die Qualifikation der Bewerber*innen bzw. ihre Berufserfahrung gekoppelt. Je besser qualifiziert jemand ist bzw. je mehr Berufserfahrung jemand mitbringt, desto mehr Gehalt kann diese Person in der Regel auch fordern.
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