Das Wichtigste in KürzeBeitragshöhe erklärtRente als Minijobber*inEinzahlen oder befreien lassen?Minijob-Rente geltend machenMinijob und private AltersvorsorgeFazitFAQ
Der Minijob bringt ein kleines, aber dafür abgabenfreies Einkommen. Dementsprechend ist auch der Rentenbeitrag nicht hoch. Doch was bedeutet das konkret? Wie viel Rente kannst du mit einem Minijob nach zehn oder sogar 20 Jahren erwarten, und wie kannst du diese Ansprüche später geltend machen? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um die Rentenversicherung im Minijob – einfach erklärt und praxisnah auf den Punkt gebracht.
Inhalt
Das Wichtigste in KürzeBeitragshöhe erklärtRente als Minijobber*inEinzahlen oder befreien lassen?Minijob-Rente geltend machenMinijob und private AltersvorsorgeFazitFAQ
Das Wichtigste in Kürze
Rentenbeiträge im Minijob sind zunächst verpflichtend, aber du kannst dich davon befreien lassen. Dann baust du logischerweise auch keine Rentenansprüche auf.
Minijob-Rentenbeiträge sichern dir Rentenpunkte, Erwerbsminderungsansprüche und Reha-Leistungen.
Private Vorsorge ist sinnvoll: Ergänze deine Minijob-Rente idealerweise mit einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge.
Wie hoch sind die Rentenbeiträge für Minijobber*innen?
Zunächst einmal gilt: Minijobs, also geringfügige Beschäftigungen bis maximal 556 Euro pro Monat (Stand 2025), sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Das heißt, der festgelegte Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 18,6 % des Bruttogehalts greift auch bei Minijobs.
Dieser Beitragssatz ist allerdings zugunsten des Minijobbers aufgeteilt:
Du zahlst nur einen Eigenanteil von 3,6 %.
Der Arbeitgeber-Anteil liegt dagegen bei 15 %.
Für deine Rentenbeiträge bedeutet das folgende Zahlen:
Angenommen, du verdienst das Minijob-Maximum von 556 Euro im Monat, ergeben sich monatliche Rentenbeiträge von 83,40 Euro (15 % AG-Anteil) plus 20,02Euro (3,6 % Eigenanteil), also insgesamt 103,42 Euro.
Was das für deinen späteren Rentenbezug bedeutet, erklären wir im nächsten Absatz.
Wie viel Rente bekommst du nach wie vielen Jahren als Minijobber?
Im deutschen Rentensystem gilt bekanntlich: Die Höhe deiner Renteneinzahlungen entspricht nicht exakt dem Betrag, den du später ausgezahlt bekommst. Schließlich werden deine Beiträge zur Finanzierung der aktuellen Rentnergeneration genutzt. Deine eigene Rente richtet sich später vor allem nach den gesammelten Rentenpunkten (Entgeltpunkten) und dem dann geltenden Rentenwert.
Grundsätzlich hängt die Höhe deiner späteren Rente von den gezahlten Beiträgen und der Dauer der Beschäftigung ab. Die genaue Berechnung erfolgt (unter anderem) mit Hilfe der Rentenpunkte, die du im Laufe deines Arbeitslebens sammelst.
Als Faustregel für Minijobber*innen dienen folgende Werte:
Ein Jahr Minijob bringt dir später etwa 5 Euro monatliche Rente.
Zehn Jahre Minijob entsprechen rund 50 Euro monatlich.
20 Jahre Minijob summieren sich auf etwa 100 Euro monatliche Rente.
Die Berechnung dahinter vereinfacht dargestellt:
Angenommen, du arbeitest 20 Jahre lang konstant in einem Minijob.
Pro Jahr sammelst du ungefähr 0,08 Entgeltpunkte.
Nach 20 Jahren ergibt das etwa 1,6 Entgeltpunkte.
Ein Entgeltpunkt entspricht aktuell rund 40 Euro Rente im Monat. Damit erhältst du eine monatliche Rente von etwa 64 Euro. Berechnungen wie diese basieren stets auf der aktuellen Rentenformel und der Orientierung am Durchschnittsverdienst in Deutschland. Änderungen sind durch jährliche Anpassungen möglich.
Nicht nur hochbezahlte Jobs lohnen sich: In der Regel ist die Rentenversicherung auch für Minijobber*innen ratsam.
Wie wirken sich längere Beschäftigungszeiten aus?
Logisch: Je länger du deinen Minijob ausübst, desto höher sind später deine Rentenansprüche. Wichtig ist, dass du dich nicht von den verhältnismäßig kleinen Zahlen demotivieren lässt. Denn auch diese summieren sich über die Jahre auf:
Nach 30 Jahren Minijob kannst du rund 150 Euro monatliche Rente erwarten.
Nach 40 Jahren steigt die Summe sogar auf etwa 200 Euro monatlich.
Kontinuität macht sich auf Dauer bezahlt. Und auch wenn Beträge in dieser Höhe in der Regel nicht alleine zum Leben reichen, leisten sie immerhin einen Beitrag, um einzelne Posten deiner Lebenshaltungskosten abzudecken.
Wichtige Entscheidung: Rentenbeiträge zahlen oder dich davon befreien lassen?
Die Beitragspflicht ist für Minijobber*innen nur optional. Du kannst dich also von den Beiträgen befreien lassen. Dann passiert Folgendes:
Dein Eigenanteil entfällt, sodass dir 3,6 % mehr von deinem Einkommen netto zur Verfügung stehen.
Dein Arbeitgeber muss den 15-prozentigen Anteil weiterhin zahlen; dieser dient jedoch nur zur Unterstützung der Rentenkasse als Ganzes. Denn: Eigene Rentenansprüche baust du dadurch nicht auf.
Offensichtlich: Viele Minijobber*innen wählen diesen Weg, um netto etwas mehr in der Tasche zu haben. Doch hierbei ist Vorsicht geboten:
Wer verzichtet, erwirbt keine vollen Rentenansprüche.
Du verlierst deinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Es fehlen Beitragszeiten, die für eine spätere Altersrente benötigt werden.
Gerade wenn du keine oder nur geringe anderweitige Rentenansprüche aufbaust, lohnt sich die Versicherungspflicht im Minijob definitiv. In diesem Zusammenhang werfen wir noch einen Blick auf die Erwerbsminderungsrente, weil dieses Thema oft übersehen oder nicht ausreichend beachtet wird.
Erwerbsminderungsrente: Oft unterschätzt oder kaum beachtet
Eine Rente wegen Erwerbsminderung sichert dich finanziell ab, falls du gesundheitsbedingt nicht mehr voll arbeiten kannst. Wichtig ist nun der Zusammenhang mit der Rentenversicherung von Minijobber*innen:
Indem du auch im Minijob rentenversicherungspflichtig bleibst, sicherst du dir automatisch die Berechtigung zur Erwerbsminderungsrente.
Die Voraussetzung dafür ist, dass du in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Rentenbeiträge gezahlt hast.
Ein Minijob ist ein besonders einfacher Weg, diese Beiträge einzuzahlen.
Gerade für Minijobber*innen, die oft keine anderen umfangreichen Absicherungen haben, kann dies eine entscheidende Absicherung sein, falls das Szenario der Erwerbsminderung eintritt. Und auch dies spricht dafür, nicht auf die Rentenzahlung im Minijob zu verzichten.
Werden die Minijobber-Zeiten auch ohne Renteneinzahlungen angerechnet?
Solltest du dich dennoch für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entscheiden, sind diese Beschäftigungszeiten immerhin nicht ganz nutzlos für deine Rente. Die Zeiten zählen zwar nicht als vollwertige Beitragszeiten, werden jedoch als sogenannte Anrechnungszeiten berücksichtigt. Als solche können sie teilweise angerechnet werden, etwa für die Wartezeit bei der Altersrente.
Vollwertige Rentenansprüche, etwa auch für die Erwerbsminderungsrente, erwirbst du dadurch jedoch nicht.
So machst du deine Minijob-Rente später geltend
Um später die Rente aus deinen Minijob-Beiträgen beziehen zu können, müssen deine Versicherungszeiten eindeutig nachgewiesen sein. Doch das geschieht größtenteils automatisch, da dein Arbeitgeber (bzw. deine Arbeitgeber) alle Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übermittelt.
Dennoch ratsam:
Du solltest deine jährliche Rentenauskunft bei der DRV anfordern und prüfen.
Dadurch kannst du eventuelle Unstimmigkeiten zeitnah klären.
Spätestens sechs Monate vor Renteneintritt solltest du den Rentenantrag stellen.
Die Antragstellung erfolgt unkompliziert online oder persönlich bei der DRV.
Minijob und private Altersvorsorge – eine sinnvolle Kombination
Wie die obigen Beispiele zeigen, fallen die Rentenbeträge aus einem Minijob niedrig aus. Meistens zu niedrig, um das Existenzminimum zu sichern. Die zusätzliche Altersvorsorge ist deshalb schon fast Pflicht. Denn die Kombination aus Minijob-Rente und privaten Vorsorgemaßnahmen schafft ein solides Polster fürs Alter.
Praktisches Beispiel: Riester-Rente ergänzend zum Minijob
Als Beispiel für die private Vorsorge nehmen wir die Riester-Rente, da dieses Modell 2002 speziell für den Zweck, die sinkenden Renten auszugleichen, geschaffen wurde.
Angenommen, du verdienst monatlich den Minijob-Maximalbetrag und hast zwei Kinder, die beide nach 2008 geboren sind.
Durch deinen Minijob zahlst du etwa 20 Euro Rentenbeitrag pro Monat und erhältst dafür langfristig rund 0,08 Rentenpunkte pro Jahr.
Um zusätzlich privat vorzusorgen, zahlst du jährlich 120 Euro in eine Riester-Rente ein.
Dazu erhältst du jährlich eine staatliche Grundzulage von 175 Euro, plus 300 Euro je Kind.
Das ergibt eine Gesamteinzahlung von 895 Euro pro Jahr.
Nach 30 Jahren beträgt das dadurch angesparte Kapital bei einem Kapitalmarktzins von 2 % rund 37.000 Euro.
Bei deinem Renteneintritt mit 67 Jahren bedeutet das eine monatliche Zusatzrente von ungefähr 140 Euro – und das lebenslang.
Zu beachten: Dieser Betrag wurde erwirtschaftet mit einer Riester-Einzahlung von lediglich 10 Euro monatlich. Kannst du mehr erübrigen, steigt auch deine Rente entsprechend an. Passend dazu noch der Hinweis auf die Möglichkeit, auch als Rentner*in noch Geld zu verdienen. Schließlich ist es heute keine Seltenheit mehr, dass viele Menschen auch über das Rentenalter hinaus arbeiten möchten – und das wird auch in Zukunft so bleiben.
Eine mögliche Alternative außerdem: Sind dir die Rentenansprüche aus einem Minijob langfristig zu gering, könnte ein Midijob eine interessante Option sein. Dort zahlst du höhere Rentenbeiträge und baust folglich spürbar höhere Rentenansprüche auf.
Fazit: Minijob – Kleine Beiträge, große Wirkung für deine Rente
Auch wenn die Rentenbeiträge aus einem Minijob gering erscheinen: Die kontinuierliche Zahlung lohnt sich langfristig. Sie sichert dir Rentenpunkte, ermöglicht Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente und verbessert dein finanzielles Polster fürs Alter. Prüfe daher regelmäßig deine Rentenauskunft und ergänze die gesetzliche Vorsorge idealerweise durch eine private Altersvorsorge.
FAQ – häufig gestellte Fragen zur Rentenversicherung im Minijob
Ist es sinnvoll, bei einem Minijob Rentenversicherung zu zahlen?
Ja, es ist grundsätzlich sinnvoll. Durch die Rentenversicherungspflicht im Minijob baust du nicht nur Rentenpunkte für die Altersrente auf, sondern sicherst dir auch Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente und Rehabilitationsleistungen. Gerade wenn du keine oder nur geringe anderweitige Rentenansprüche hast, solltest du nicht darauf verzichten.
Wie viel Rentenpunkte bringt ein Minijob?
Ein Jahr Minijob bringt aktuell etwa 0,08 Rentenpunkte. Ein Rentenpunkt entspricht derzeit ca. 40 Euro an monatlicher Rente. Die genaue Höhe variiert mit dem Durchschnittsverdienst und jährlichen Anpassungen.
Kann ich als Minijobber mit 63 in Rente gehen?
Ja, grundsätzlich ist ein Renteneintritt mit 63 auch für Minijobber*innen möglich, sofern du die notwendigen Beitragszeiten erreicht hast. Diese 35 Jahre beinhalten neben Beitragszeiten auch Anrechnungszeiten und Kindererziehungszeiten. Beachte jedoch, dass bei einem vorzeitigen Renteneintritt in der Regel Abschläge anfallen.
Wird geringfügige Beschäftigung auf Berufsjahre angerechnet?
Ja, Zeiten eines Minijobs werden als Berufsjahre angerechnet, sofern du rentenversicherungspflichtig beschäftigt bist und Beiträge zahlst. Wenn du dich allerdings von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, gelten diese Zeiten nicht als vollwertige Beitragsjahre, können aber teilweise als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden.
Du möchtest aktuelle Tipps rund um Gehälter, Bewerbung und Karriere erhalten? Dann registriere dich kostenlos auf unserer Seite und bleib immer auf dem Laufenden.