Jasmin Dahler
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Der Minijob bringt ein kleines, aber dafür abgabenfreies Einkommen. Dementsprechend ist auch der Rentenbeitrag nicht hoch. Doch was bedeutet das konkret? Wie viel Rente kannst du mit einem Minijob nach zehn oder sogar 20 Jahren erwarten, und wie kannst du diese Ansprüche später geltend machen? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um die Rentenversicherung im Minijob – einfach erklärt und praxisnah auf den Punkt gebracht.
Zunächst einmal gilt: Minijobs, also geringfügige Beschäftigungen bis maximal 556 Euro pro Monat (Stand 2025), sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Das heißt, der festgelegte Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 18,6 % des Bruttogehalts greift auch bei Minijobs.
Dieser Beitragssatz ist allerdings zugunsten des Minijobbers aufgeteilt:
Für deine Rentenbeiträge bedeutet das folgende Zahlen:
Was das für deinen späteren Rentenbezug bedeutet, erklären wir im nächsten Absatz.
Im deutschen Rentensystem gilt bekanntlich: Die Höhe deiner Renteneinzahlungen entspricht nicht exakt dem Betrag, den du später ausgezahlt bekommst. Schließlich werden deine Beiträge zur Finanzierung der aktuellen Rentnergeneration genutzt. Deine eigene Rente richtet sich später vor allem nach den gesammelten Rentenpunkten (Entgeltpunkten) und dem dann geltenden Rentenwert.
Grundsätzlich hängt die Höhe deiner späteren Rente von den gezahlten Beiträgen und der Dauer der Beschäftigung ab. Die genaue Berechnung erfolgt (unter anderem) mit Hilfe der Rentenpunkte, die du im Laufe deines Arbeitslebens sammelst.
Als Faustregel für Minijobber*innen dienen folgende Werte:
Die Berechnung dahinter vereinfacht dargestellt:
Ein Entgeltpunkt entspricht aktuell rund 40 Euro Rente im Monat. Damit erhältst du eine monatliche Rente von etwa 64 Euro. Berechnungen wie diese basieren stets auf der aktuellen Rentenformel und der Orientierung am Durchschnittsverdienst in Deutschland. Änderungen sind durch jährliche Anpassungen möglich.
Logisch: Je länger du deinen Minijob ausübst, desto höher sind später deine Rentenansprüche. Wichtig ist, dass du dich nicht von den verhältnismäßig kleinen Zahlen demotivieren lässt. Denn auch diese summieren sich über die Jahre auf:
Kontinuität macht sich auf Dauer bezahlt. Und auch wenn Beträge in dieser Höhe in der Regel nicht alleine zum Leben reichen, leisten sie immerhin einen Beitrag, um einzelne Posten deiner Lebenshaltungskosten abzudecken.
Die Beitragspflicht ist für Minijobber*innen nur optional. Du kannst dich also von den Beiträgen befreien lassen. Dann passiert Folgendes:
Offensichtlich: Viele Minijobber*innen wählen diesen Weg, um netto etwas mehr in der Tasche zu haben. Doch hierbei ist Vorsicht geboten:
Gerade wenn du keine oder nur geringe anderweitige Rentenansprüche aufbaust, lohnt sich die Versicherungspflicht im Minijob definitiv. In diesem Zusammenhang werfen wir noch einen Blick auf die Erwerbsminderungsrente, weil dieses Thema oft übersehen oder nicht ausreichend beachtet wird.
Eine Rente wegen Erwerbsminderung sichert dich finanziell ab, falls du gesundheitsbedingt nicht mehr voll arbeiten kannst. Wichtig ist nun der Zusammenhang mit der Rentenversicherung von Minijobber*innen:
Gerade für Minijobber*innen, die oft keine anderen umfangreichen Absicherungen haben, kann dies eine entscheidende Absicherung sein, falls das Szenario der Erwerbsminderung eintritt. Und auch dies spricht dafür, nicht auf die Rentenzahlung im Minijob zu verzichten.
Solltest du dich dennoch für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entscheiden, sind diese Beschäftigungszeiten immerhin nicht ganz nutzlos für deine Rente. Die Zeiten zählen zwar nicht als vollwertige Beitragszeiten, werden jedoch als sogenannte Anrechnungszeiten berücksichtigt. Als solche können sie teilweise angerechnet werden, etwa für die Wartezeit bei der Altersrente.
Vollwertige Rentenansprüche, etwa auch für die Erwerbsminderungsrente, erwirbst du dadurch jedoch nicht.
Um später die Rente aus deinen Minijob-Beiträgen beziehen zu können, müssen deine Versicherungszeiten eindeutig nachgewiesen sein. Doch das geschieht größtenteils automatisch, da dein Arbeitgeber (bzw. deine Arbeitgeber) alle Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übermittelt.
Dennoch ratsam:
Die Antragstellung erfolgt unkompliziert online oder persönlich bei der DRV.
Wie die obigen Beispiele zeigen, fallen die Rentenbeträge aus einem Minijob niedrig aus. Meistens zu niedrig, um das Existenzminimum zu sichern. Die zusätzliche Altersvorsorge ist deshalb schon fast Pflicht. Denn die Kombination aus Minijob-Rente und privaten Vorsorgemaßnahmen schafft ein solides Polster fürs Alter.
Als Beispiel für die private Vorsorge nehmen wir die Riester-Rente, da dieses Modell 2002 speziell für den Zweck, die sinkenden Renten auszugleichen, geschaffen wurde.
Angenommen, du verdienst monatlich den Minijob-Maximalbetrag und hast zwei Kinder, die beide nach 2008 geboren sind.
Bei deinem Renteneintritt mit 67 Jahren bedeutet das eine monatliche Zusatzrente von ungefähr 140 Euro – und das lebenslang.
Zu beachten: Dieser Betrag wurde erwirtschaftet mit einer Riester-Einzahlung von lediglich 10 Euro monatlich. Kannst du mehr erübrigen, steigt auch deine Rente entsprechend an. Passend dazu noch der Hinweis auf die Möglichkeit, auch als Rentner*in noch Geld zu verdienen. Schließlich ist es heute keine Seltenheit mehr, dass viele Menschen auch über das Rentenalter hinaus arbeiten möchten – und das wird auch in Zukunft so bleiben.
Eine mögliche Alternative außerdem: Sind dir die Rentenansprüche aus einem Minijob langfristig zu gering, könnte ein Midijob eine interessante Option sein. Dort zahlst du höhere Rentenbeiträge und baust folglich spürbar höhere Rentenansprüche auf.
Auch wenn die Rentenbeiträge aus einem Minijob gering erscheinen: Die kontinuierliche Zahlung lohnt sich langfristig. Sie sichert dir Rentenpunkte, ermöglicht Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente und verbessert dein finanzielles Polster fürs Alter. Prüfe daher regelmäßig deine Rentenauskunft und ergänze die gesetzliche Vorsorge idealerweise durch eine private Altersvorsorge.
Ja, es ist grundsätzlich sinnvoll. Durch die Rentenversicherungspflicht im Minijob baust du nicht nur Rentenpunkte für die Altersrente auf, sondern sicherst dir auch Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente und Rehabilitationsleistungen. Gerade wenn du keine oder nur geringe anderweitige Rentenansprüche hast, solltest du nicht darauf verzichten.
Ein Jahr Minijob bringt aktuell etwa 0,08 Rentenpunkte. Ein Rentenpunkt entspricht derzeit ca. 40 Euro an monatlicher Rente. Die genaue Höhe variiert mit dem Durchschnittsverdienst und jährlichen Anpassungen.
Ja, grundsätzlich ist ein Renteneintritt mit 63 auch für Minijobber*innen möglich, sofern du die notwendigen Beitragszeiten erreicht hast. Diese 35 Jahre beinhalten neben Beitragszeiten auch Anrechnungszeiten und Kindererziehungszeiten. Beachte jedoch, dass bei einem vorzeitigen Renteneintritt in der Regel Abschläge anfallen.
Ja, Zeiten eines Minijobs werden als Berufsjahre angerechnet, sofern du rentenversicherungspflichtig beschäftigt bist und Beiträge zahlst. Wenn du dich allerdings von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, gelten diese Zeiten nicht als vollwertige Beitragsjahre, können aber teilweise als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden.
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