Jasmin Dahler
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Du kennst das: Dein Gehalt wird monatlich ausgezahlt und landet am Ende des Monats auf deinem Konto. Soweit der Normalfall. Doch was passiert, wenn du mitten im Monat einen Job startest oder einen Arbeitgeber verlässt? Dann bekommst du dein Gehalt anteilig ausgezahlt. Auch bei Teilzeitarbeit ist dies der Fall. In diesem Artikel erfährst du, in welchen Fällen dein Gehalt noch anteilig berechnet wird, welche Methoden dafür existieren und wie die Berechnung im Detail funktioniert.
Es gibt verschiedene Situationen, in denen das Gehalt nicht für den gesamten Monat, sondern nur anteilig gezahlt wird. Die häufigsten Fälle sind:
Kommst du in die Situation, dein Gehalt nur anteilig zu erhalten, hängt die gewählte Berechnung vom Arbeitsvertrag oder den betriebsinternen Richtlinien ab. Dennoch ist es wichtig, den Weg zu verstehen. Denn nur dann kannst du auch nachvollziehen, ob die Berechnung korrekt durchgeführt wurde. Wie immer gilt also: Es lohnt sich, deinen Arbeitsvertrag bestens zu kennen.
Bei der Kalendertage-Methode wird das monatliche Gehalt auf alle Tage des Monats verteilt – also inklusive Wochenenden und Feiertagen.
Formel:
Tagesgehalt = Monatsgehalt / Kalendertage im Monat
Anteiliges Gehalt = Tagesgehalt × geleistete Tage
Beispiel:
Du trittst am 15. Juni einen Job mit einem Monatsgehalt von 3.000 Euro an. Der Juni hat 30 Kalendertage.
Tagesgehalt = 3.000 Euro / 30 = 100 Euro
Geleistete Tage: 16 (vom 15. bis 30. Juni)
Anteiliges Gehalt = 100 Euro × 16 = 1.600 Euro
Hier wird das Gehalt nur auf die tatsächlichen Arbeitstage des Monats aufgeteilt. Diese Methode berücksichtigt keine Wochenenden oder Feiertage.
Beispiel:
Dein Monatsgehalt beträgt 3.000 Euro, und du scheidest am 10. Juni aus. Der Juni hat 22 Arbeitstage.
Tagesgehalt = 3.000 / 22 = 136,36 Euro
Geleistete Arbeitstage: 8 (zwischen dem 1. und 10. Juni, unter Berücksichtigung von Wochenenden)
Anteiliges Gehalt = 136,36 Euro × 8 = 1.090,88 Euro
Ein weiterer Ansatz ist, das Gehalt pauschal auf 30 Tage pro Monat zu verteilen – unabhängig davon, ob der Monat 28, 30 oder 31 Tage hat.
Beispiel:
Dein Gehalt beträgt 3.000 Euro, und du arbeitest vom 1. bis 15. Juni.
Tagesgehalt = 3.000 / 30 = 100 Euro
Geleistete Tage: 15
Anteiliges Gehalt = 100 Euro × 15 = 1.500 Euro
Für Arbeitnehmer*innen mit variablen Arbeitszeiten oder Jahresarbeitszeitkonten wird das Gehalt basierend auf der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit berechnet. Diese Methode ist besonders bei Schichtarbeit oder Teilzeitmodellen verbreitet.
Die Wahl der Berechnungsmethode hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag festgelegt ist oder was betriebsüblich ist. Die Kalendertage-Methode wird häufig genutzt, weil sie leicht nachvollziehbar ist. Allerdings kann sie für Arbeitnehmer*innen mit vielen Wochenendarbeitstagen unvorteilhaft sein. Die Arbeitstag-Methode ist fairer für alle Beteiligten, da sie nur die tatsächlichen Arbeitstage berücksichtigt.
Flexibler Ein- & Austritt
Einfache Berechnung
Gerechte Bezahlung
Komplex bei variablen Modellen
Ungleichbehandlung möglich
Wenn du dir unsicher bist, welche Methode zur Berechnung deines Gehalts verwendet wurde, prüfe zunächst deinen Arbeitsvertrag. Sollte nichts festgelegt sein, ist es sinnvoll, mit der Personalabteilung bzw. den zuständigen Personen Rücksprache zu halten. Oftmals wird die gängigste Methode (Kalendertage) verwendet.
Falls es zu Fehlern bei der Berechnung kommt, hast du das Recht, die Korrektur deines Gehalts zu verlangen. Kläre dies direkt mit deinem Arbeitgeber und halte alle relevanten Dokumente bereit, wie Arbeitszeiten, Verträge und Abrechnungen.
Die anteilige Berechnung des Gehalts ist ein fairer Weg, Arbeitnehmer*innen bei Teilzeitarbeit, Eintritt oder Austritt im Monat gerecht zu bezahlen. Die Wahl der Methode – Kalendertage, Arbeitstage oder 30-Tage-Regel – kann jedoch unterschiedliche Ergebnisse liefern.
Informiere dich deswegen über die vertraglichen Regelungen deines Arbeitgebers und stelle sicher, dass die Berechnung korrekt ist. Ein gutes Verständnis der Methoden hilft dir, dein Gehalt besser nachzuvollziehen und mögliche Fehler frühzeitig zu erkennen. Da die Formeln keineswegs kompliziert sind, erfordert es nur wenig Aufwand, um den benötigten Wissensstand zu erlangen.
Das halbe Monatsgehalt wird berechnet, indem du dein Monatsbruttogehalt durch zwei teilst.
Diese Berechnung wird genutzt, wenn du genau die Hälfte des Monats gearbeitet hast, etwa bei einem Eintritt oder Austritt zur Monatsmitte. Wichtig ist, dass dabei die spezifische Berechnungsmethode (Kalendertage oder Arbeitstage) im Arbeitsvertrag berücksichtigt wird. Bei der Arbeitstage-Methode wird die tatsächliche Anzahl der Arbeitstage zugrunde gelegt, während die Kalendertage-Methode alle Tage des Monats einbezieht.
Wenn du mitten im Monat eine neue Stelle antrittst, wird dein Gehalt anteilig berechnet. Dafür wird häufig die Kalendertage-Methode angewandt.
Formel:
Gehalt = Monatsgehalt / Kalendertage des Monats × tatsächlich gearbeitete Tage
Beispiel:
Gehalt = 3.000 Euro / 30 × 15 = 1.500 Euro
In manchen Fällen kann die Arbeitstage-Methode angewandt werden, bei der nur die tatsächlichen Werktage gezählt werden. Das führt in Monaten mit vielen Wochenenden oder Feiertagen zu leicht abweichenden Beträgen.
Das Teilzeitgehalt wird anhand des Verhältnisses zwischen der vertraglich vereinbarten Vollzeit- und Teilzeitarbeitszeit berechnet.
Formel:
Teilzeitgehalt = Vollzeitgehalt × (Teilzeitstunden pro Woche / Vollzeitstunden pro Woche)
Beispiel:
Teilzeitgehalt = 3.200 Euro × (20 / 40) = 1.600 Euro
Falls zusätzlich Prämien oder Überstunden anfallen, können diese ebenfalls anteilig angepasst werden. Je nach Unternehmen und Tarifvertrag gibt es dabei teils abweichende Regelungen.
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